Rechengrößen der Sozialversicherung 2012
Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2012 gelten, hat der Bundesrat am 25. November 2011 verabschiedet.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
2012: 3.825 Euro monatlich / 45.900 Euro pro Jahr
2011: 3.712,50 Euro monatlich / 44.550 Euro pro Jahr
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.
Die Veränderung entspricht der jährlichen Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland.
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
2012: 4.237,50 Euro monatlich / 50.850 Euro pro Jahr
2011: 4.125 Euro monatlich / 49.500 Euro pro Jahr
Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz können gesetzlich Krankenversicherte seit 1. Januar 2011 in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr - anstatt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können direkt zwischen GKV und PKV wählen.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Anders als in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Auch hier gilt: Nur bis zum Grenzwert wird das monatliche Gehalt zur Berechnung des Beitrags in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Grunde gelegt.
Alte Bundesländer:
2012: 5.600 Euro monatlich / 67.200 Euro pro Jahr
2011: 5.500 Euro monatlich / 66.000 Euro pro Jahr
Neue Bundesländer:
2012: 4.800 Euro monatlich / 57.600 Euro pro Jahr
2011: 4.800 Euro monatlich / 57.600 Euro pro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung
Alte Bundesländer:
2012: 6.800 Euro monatlich / 82.800 Euro pro Jahr
2011: 6.750 Euro monatlich / 81.000, Euro pro Jahr
Neue Bundesländer:
2012: 5.900 Euro monatlich / 70.800 Euro pro Jahr
2011: 5.900 Euro monatlich / 70.800 Euro pro Jahr
Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.






