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Arzneimittelvertrag

 

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie soll die Risiken der Pflegebedürftigkeit abfedern. Dies geschieht durch Geld- oder Sachleistungen, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.

Die Pflegekassen bezahlen darüber hinaus technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds, die für eine häusliche Pflege erforderlich sein können.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2010 bundeseinheitlich 1,95 Prozent bzw. für Kinderlose (23 bis 65 Jahre) 2,2 Prozent. Zum 1. Januar 2010 werden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben.


Monatliche Leistungen im Überblick

Sachleistung Häusliche Pflege:
Pflegestufe I: 440 Euro
Pflegestufe II: 1.040 Euro
Pflegestufe III: 1.510 Euro
Sachleistung bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand: 1.918 Euro

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Pflegestufe I: 225 Euro
Pflegestufe II: 430 Euro
Pflegestufe III: 685 Euro

Teilstationäre und Kurzzeitpflege:
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe I: 440 Euro
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe II: 1.040 Euro
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe III: 1.510 Euro
Kurzzeitpflege: 1.510 Euro (jährlich)

Ergänzende Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand: maximal 2.400 Euro (jährlich)

Vollstationäre Pflege:
Pflegestufe I: 1.023 Euro
Pflegestufe II: 1.279 Euro
Pflegestufe III: 1.510 Euro
Härtefälle: 1.825 Euro


Angehörige, die mehr als 14 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.510 Euro jährlich.


Erläuterungen:

Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Pflegesachleistung für den Pflegedienst können miteinander kombiniert werden.

Ist eine häusliche Betreuung entweder tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Wenn auch diese Kombination nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären Betreuung selbst bezahlen.

Die AOK bietet für ehrenamtliche Pflegekräfte kostenlos Pflegekurse an, in denen hilfreiche Tipps für die Pflege zu Hause vermittelt werden. Mehr Informationen der einzelnen AOKs finden Sie im dazu im Versichertenportal.


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