Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie soll die Risiken der Pflegebedürftigkeit abfedern. Dies geschieht durch Geld- oder Sachleistungen, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.
Die Pflegekassen bezahlen darüber hinaus technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds, die für eine häusliche Pflege erforderlich sein können.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2012 bundeseinheitlich 1,95 Prozent beziehungsweise für Kinderlose (23 bis Geburtsjahr 1940) 2,2 Prozent. Die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen sich 2012 entsprechend dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008.
Monatliche Leistungen im Überblick
Sachleistung Häusliche Pflege:
Pflegestufe I: 450 Euro
Pflegestufe II: 1.100 Euro
Pflegestufe III: 1.550 Euro
Sachleistung bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand: 1.918 Euro
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Pflegestufe I: 235 Euro
Pflegestufe II: 440 Euro
Pflegestufe III: 700 Euro
Teilstationäre und Kurzzeitpflege:
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe I: 450 Euro
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe II: 1.100 Euro
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe III: 1.550 Euro
Kurzzeitpflege: 1.550 Euro (jährlich)
Ergänzende Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand: maximal 2.400 Euro (jährlich)
Vollstationäre Pflege:
Pflegestufe I: 1.023 Euro
Pflegestufe II: 1.279 Euro
Pflegestufe III: 1.550 Euro
Härtefälle: 1.918 Euro
Angehörige, die mehr als 14 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.550 Euro jährlich.
Erläuterungen:
Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Pflegesachleistung für den Pflegedienst können miteinander kombiniert werden.
Ist eine häusliche Betreuung entweder tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Wenn auch diese Kombination nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären Betreuung selbst bezahlen.
Die AOK bietet für ehrenamtliche Pflegekräfte kostenlos Pflegekurse an, in denen hilfreiche Tipps für die Pflege zu Hause vermittelt werden. Mehr Informationen der einzelnen AOKs finden Sie im dazu im Versichertenportal.






