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Arzneimittelvertrag

 

Sparen mit günstigen Arzneimitteln

Zuzahlungsfreie Präparate/Stand: 15. Juli 2010

Patienten brauchen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung zu leisten, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Durch entsprechende Preissenkungen der Hersteller sind aktuell rund 9.580 Mittel zuzahlungsfrei. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte (Generika) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich in der Apotheke dafür entscheiden, sparen Sie bis zu zehn Euro. Die Liste der betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle 14 Tage aktualisiert. Wir stellen Ihnen hier die aktuelle Übersicht zur Verfügung.

Übersicht der zuzahlungsfreien Arzneimittel
(Stand:15.07.10):

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach ATC
Die vollständige und neutrale, alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Übersicht enthält Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Dosierung (Wirkstärken), Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis.

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach Namen
Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

 

 

Die Neuregelung gilt seit 1. Juli 2006. Sie ist Teil des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Durch eine Reihe von Maßnahmen sollen die seit Jahren stark steigenden Ausgaben für Medikamente gebremst werden. Im Jahr 2006 hat die gesetzliche Krankenversicherung 25,9 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgeben. Zum Vergleich: Die gesamte ambulante ärztliche Versorgung schlug 2006 mit 22,2 Milliarden Euro zu Buche.