
Seit Anfang 2017 gilt in der Pflegeversicherung ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit: Dieser stellt die Selbstständigkeit des Menschen in den Mittelpunkt und nicht mehr allein seine körperlichen Fertigkeiten. Der Umfang des Hilfebedarfs wird in fünf Pflegegraden anstelle der vorherigen Pflegestufen festgelegt. Auf welche Leistungen die mehr als 3,1 Millionen Pflegebedürftigen und auch deren Angehörige Anspruch haben, darüber informiert das Dossier Pflege, unter anderem mit einem Katalog von Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.