Rettungsdienst: Reform-Kommission greift richtige Themen auf

Die Regierungskommission zur Klinikreform hat heute gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ihre Vorschläge zur Neuordnung des Rettungsdienstes vorgelegt. Die Reform sei überfällig, kommentierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, die Pläne. „Denn hier liegt aktuell Einiges im Argen. Die Vorschläge können die Qualität des Rettungsdienstes entscheidend verbessern.“ Statt in das nächstbeste Krankenhaus transportiert zu werden, müssten Patienten in Kliniken mit adäquater personeller und technischer Ausstattung versorgt werden.

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Berliner Gesundheitspreis 2023 - „Gesundheit gerecht gestalten“

Noch immer sind Gesundheitschancen in Deutschland ungleich verteilt. Einkommen, Wohnen, Bildung, Arbeitsbedingungen und Infrastruktur am Wohnort: Diese Faktoren haben entscheidenden Einfluss darauf, wie gesund Menschen sind. Beim Berliner Gesundheitspreis 2023 drehte sich deshalb alles um die Frage, wie sich Gesundheit gerecht gestalten lässt. Der mit 50.000 Euro dotierte, bundesweite Innovationspreis wird vom AOK-Bundesverband und der Ärztekammer Berlin vergeben. Zwei erste Preise gingen nach München sowie Berlin beziehungsweise Hamburg, jeweils ein Sonderpreis ebenfalls nach Berlin und an ein bundesweit agierendes Kooperationsnetzwerk.

»Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich gesellschaftlich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten.«

Dr. Carola Reimann,  Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der Vorstellung des Fehlzeiten-Reports 2022 

Dossier-Titeilmotiv 'Pflege'

Seit Anfang 2017 gilt in der Pflegeversicherung ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit: Dieser stellt die Selbstständigkeit des Menschen in den Mittelpunkt und nicht mehr allein seine körperlichen Fertigkeiten. Der Umfang des Hilfebedarfs wird in fünf Pflegegraden anstelle der vorherigen Pflegestufen festgelegt. Auf welche Leistungen die mehr als 3,1 Millionen Pflegebedürftigen und auch deren Angehörige Anspruch haben, darüber informiert das Dossier Pflege, unter anderem mit einem Katalog von Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

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Foto Ärzte wöhrend einer Operation

Gut ein Drittel der Ausgaben für die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten entfällt auf den stationären Bereich. Das ist der größte Ausgabenblock der Krankenkassen. Für die knapp 2.000 Krankenhäuser in Deutschland gelten bundesweite Vorgaben bei Planung, Finanzierung, Vergütung und auch bei der Qualitätssicherung, die in der Regel auf Landesebene vertraglich vereinbart und umgesetzt werden. Vor allem bei der Planung und Finanzierung spielen die Bundesländer eine wichtige Rolle. Für welche Bereiche die Länder, für welche die Krankenkassen zuständig sind und wie die Kliniken bezahlt werden, erklärt das Dossier Krankenhaus.

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Patient Arzt Gespräch

Die niedergelassenen Ärzte sind zumeist der erste und wichtigste Ansprechpartner für Patienten. Mehr als 167.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten gehören den 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen an. Die haben den gesetzlichen Auftrag, die ambulante Versorgung sicherzustellen. Für die sogenannte Bedarfsplanung und auch für die Vergütung gibt es bundeseinheitliche Vorgaben. Sie bilden den Rahmen für regionale Vereinbarungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen und auch für Einzelverträge.

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Arzneimittel Tropfen

Seit Mitte der 1980er-Jahre verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen bei den Kosten für Arzneimittel häufig überdurchschnittliche Ausgabensteigerungen. Deshalb hat der Gesetzgeber immer wieder versucht, durch neue Instrumente den Anstieg zu begrenzen und gleichzeitig die Versorgung der Patienten mit innovativen Medikamenten sicherzustellen. Daher zählt die Arzneimittelversorgung zu den Bereichen mit der höchsten Regelungsdichte.

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