Die BV-Internet-Seite in Leichter Sprache
BV ist die Abkürzung für Bundes-Verband.
Bundes-Verband bedeutet:
Es gibt in Deutschland 11 AOKs.
Diese 11 AOKs arbeiten zusammen.
Zusammen sind sie ein Bundes-Verband.
Es gibt zum Beispiel
die AOK Bayern oder die AOK Nord-West.
Auf der Internet-Seite vom Bundes-Verband stehen
- neue Infos zu
- Kranken-Versicherungen
- Gesetzen
- Veranstaltungen
- Berichte über die AOKs
Sie sind bei der AOK versichert.
Sie möchten Infos von der AOK bekommen.
Sie müssen dann zu einer anderen Internet-Seite.
Oben links steht: Privat-Kunden
Klicken Sie auf das Wort.
Es öffnet sich dann
diese Seite für AOK Versicherte:
Dort können Sie Infos für AOK-Versicherte finden.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Experten arbeiten daran.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:
- Sie müssen den Text gut erkennen können.
Das ist zum Beispiel schwierig,
wenn Sie durch die Farben die Schrift nicht gut erkennen. - Es gibt Dateien,
die nicht barriere-frei sind.
Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung
für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In dem BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die AOK beachten. - die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Dann können Sie uns schreiben.
Das ist unsere Adresse:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin
Oder Sie schreiben uns hier,
welche Barriere das ist:
Barriere melden
Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.
Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Ein Rollstuhl-Fahrer kann zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen
- Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
- Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
- Die Barriere bleibt.
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin
Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05
Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Zuletzt aktualisiert: 02.10.2020