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Fritz-Schösser-Medienpreis
Alle zwei Jahre verleiht der AOK-Bundesverband den Fritz-Schösser-Medienpreis ausgelobt. Premiere feierte die Auszeichnung im Jahr 2020. Die Bewerbungsfrist für den aktuellen Wettbewerb endete am 15. Januar 2023. Die Preisträger werden im Mai 2023 geehrt. Alle Infos zum Preis, darunter auch die bisherigen Gewinnerinnen und Gewinner, gibt es auf dieser Seite.
Allgemeines zum Fritz-Schösser-Medienpreis

Wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem? Wer bestimmt was? Und wie wirken sich die zahlreichen Gesetze auf die Gesundheitsversorgung aus? Gesundheitspolitische Journalistinnen und Journalisten stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, komplexe Themen und Zusammenhänge laienverständlich und ansprechend aufzubereiten. Erstmals 2020 würdigt die soziale Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes diese Leistung mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis.
Die Auszeichnung ist themenunabhängig und wird an Journalistinnen und Journalisten aller deutschsprachigen Medien verliehen, die sich in umfassender und allgemeinverständlicher Weise mit der Gesundheitspolitik in Deutschland auseinandersetzen. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre vergeben werden soll, möchte der AOK-Bundesverband das Verständnis von gesundheitspolitisch komplexen Sachverhalten in der Öffentlichkeit stärken. Der Medienpreis wird im Gedenken an die Persönlichkeit und das Lebenswerk von Fritz Schösser verliehen und mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.

»Im Andenken an Fritz Schösser zeichnet der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes Journalistinnen und Journalisten aus, die fundiert und verständlich über gesundheitspolitische Themen aus Sicht der Beitragszahler und Versicherten berichten.«
Dr. Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite
Kontakt zum Medienpreis-Büro
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
Telefon: +49 (0)30 34646-2655
E-Mail-Kontakt

»Mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis ehren wir unseren langjährigen Weggefährten in der sozialen Selbstverwaltung, der sich in hohem Maße und auf seine besondere persönliche Art um die AOK und die gesetzliche Krankenversicherung verdient gemacht hat.«
Knut Lambertin, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite
Wichtige Hinweise und Teilnahmebedingungen 2022/23
Welche Fristen gelten für das Auswahlverfahren?
Ins Auswahlverfahren kamen Originalbeiträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 (00:00 Uhr) und dem 31. Dezember 2022 (23:59 Uhr) in deutscher Sprache erstmals erschienen sind. Unveröffentlichte Beiträge wurden nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsphase begann am 1. November 2022 und endete am 15. Januar 2023.
Was passiert mit den eingereichten Bewerbungen?
Die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes sichtet die eingereichten Beiträge und prüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen. Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, leitet sie im August an die Jury weiter. Diese bewertet die weitergeleiteten Arbeiten und entscheidet über die Gewinnerbeiträge sowie über die Verteilung des Preisgeldes. Im Oktober informiert der AOK-Bundesverband die Preisträgerinnen und Preisträger.
Was passiert mit meinen Daten?
Alle persönlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend der Datenschutzvorgaben behandelt. Nach Abschluss des jeweiligen Medienpreis-Durchgangs werden alle vorhandenen Daten und Unterlagen vollständig gelöscht. Sie können über das Medienpreis-Büro jederzeit über die von Ihnen gespeicherten Daten Auskunft erhalten und diese auf Wunsch löschen lassen. Wird Ihre Bewerbung an die Jury weitergeleitet, so erhalten deren Mitglieder ausschließlich die Bewerbernamen sowie die eingereichten Unterlagen. Alle anderen Daten verbleiben beim AOK-Bundesverband.
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Berücksichtigt wurden nur Einsendungen über das Online-Bewerbungsformular. Für den Fall Ihrer Nominierung haben die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des prämierten Beitrags ganz oder in Teilen bei der Preisverleihung und in anderen Publikationen des Veranstalters erteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen konnten sowohl Einzelpersonen als auch Teams. Bewerberteams im Bewerbungsformular eine Hauptansprechperson nennen und die weiteren Team-Mitglieder im Freitextfeld auflisten. Auch Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Veröffentlichungen waren möglich. Außerdem konnten Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden, wenn diese die Bewerbungskriterien erfüllen. In diesem Fall hat das Medienpreis-Büro die Journalistinnen und Journalisten über die Einreichung informiert.
Welche Arten von Beiträgen sind zugelassen?
Zugelassen waren Einzelbeiträge, Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen, das heißt Bericht, Kommentar, Interview, Reportage, Feature und aus allen Medienkanälen - Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk oder Social Media.
Weitere Informationen zum Einsenden von Text-, Audio- und Videobeiträgen