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Fritz-Schösser-Medienpreis
Preisverleihung wird auf 2021 verschoben
Der AOK-Bundesverband hat 2020 zum ersten Mal den Fritz-Schösser-Medienpreis ausgelobt. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30. Juni gingen rund 90 Bewerbungen ein. Die besten von ihnen sollten Ende 2021 im Rahmen einer Feierstunde in Berlin geehrt werden. "Wir wollen die Preisträgerinnen und Preisträger in einem würdigen Rahmen für ihre Leistungen auszeichnen. Diesem Anspruch können wir aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionen, vor allem auch in der Hauptstadt, derzeit leider nicht ansatzweise gerecht werden", erklärt Dr. Volker Hansen, alternierender Aufsichtsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite im AOK-Bundesverband.
Sein Pendant als Vertreter der Versicherten, Knut Lambertin, ergänzt: "Die Sicherheit geht aktuell vor und gerade als Gesundheitskasse müssen wir hier weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen. Wir haben uns daher entschieden, die Ehrung ins Frühjahr 2021 zu verlegen." Laut den beiden Aufsichtsratsvorsitzenden wird ein Termin im Februar oder März anvisiert. Allerdings habe man auch für das erste Quartal 2021 keine Garantie. Beide Vorsitzende des Aufsichtsrates hoffen jedoch, dass sich die Lage bis dahin wieder etwas entspannt hat und Präsenzveranstaltungen im Frühjahr wieder möglich sind.
Allgemeines zum Fritz-Schösser-Medienpreis

Wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem? Wer bestimmt was? Und wie wirken sich die zahlreichen Gesetze auf die Gesundheitsversorgung aus? Gesundheitspolitische Journalistinnen und Journalisten stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, komplexe Themen und Zusammenhänge laienverständlich und ansprechend aufzubereiten. Erstmals 2020 würdigt die soziale Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes diese Leistung mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis.
Die Auszeichnung ist themenunabhängig und wird an Journalistinnen und Journalisten aller deutschsprachigen Medien verliehen, die sich in umfassender und allgemeinverständlicher Weise mit der Gesundheitspolitik in Deutschland auseinandersetzen. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre vergeben werden soll, möchte der AOK-Bundesverband das Verständnis von gesundheitspolitisch komplexen Sachverhalten in der Öffentlichkeit stärken. Der Medienpreis wird im Gedenken an die Persönlichkeit und das Lebenswerk von Fritz Schösser verliehen und mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
Fritz Schösser

Fritz Schösser, geboren 1947 in Töging am Inn, war Gewerkschafter, Sozialdemokrat und langjähriger Versichertenvertreter in der AOK-Selbstverwaltung. 20 Jahre lang - von 1990 bis 2010 - war er Landeschef des DGB Bayern. Als SPD-Arbeitsmarktpolitiker wurde er 1994 in den Bayerischen Landtag gewählt. 1998 gewann Fritz Schösser für die bayerische SPD ein Bundestagsmandat, das er bis 2005 innehatte. Er engagierte sich in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung und setzte sich unermüdlich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein. Seit 2003 war er alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes und ab 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Zwischen 1993 und 2016 vertrat er außerdem als Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK-Bayern die Interessen der Versicherten. Darüber hinaus war er bis 2017 Mitglied des Verwaltungsrats im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Fritz Schösser starb im Mai 2019.
Wichtige Hinweise und Teilnahmebedingungen
Welche Fristen gelten für das Auswahlverfahren 2020?
In das Auswahlverfahren für den Fritz-Schösser-Medienpreis 2020 kommen Originalbeiträge, die zwischen dem 1. Juli 2019 (00:00 Uhr) und dem 30. Juni 2020 (23:59 Uhr) in deutscher Sprache erstmals erschienen sind. Unveröffentlichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsphase endet am 30. Juni 2020. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November 2020 statt.
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Wir können nur Einsendungen berücksichtigen, die über das Bewerbungsformular eingehen. Für den Fall Ihrer Nominierung bestätigen Sie bitte im Formular Ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung des prämierten Beitrags ganz oder in Teilen bei der Preisverleihung und in anderen Publikationen des Veranstalters. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Teams. Wenn Sie sich als Team bewerben, tragen Sie bitte in das Bewerbungsformular eine Hauptansprechperson ein und nennen Sie die weiteren Team-Mitglieder im Freitextfeld. Auch Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Veröffentlichungen sind möglich. Außerdem können Sie Arbeiten Dritter vorschlagen, wenn diese die Bewerbungskriterien erfüllen. In diesem Fall informiert das Medienpreis-Büro die Journalistinnen und Journalisten über die Einreichung.
Welche Arten von Beiträgen sind zugelassen?
Zugelassen sind Einzelbeiträge, Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen, das heißt Bericht, Kommentar, Interview, Reportage, Feature und aus allen Medienkanälen - Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk oder Social Media.
Weitere Informationen zum Einsenden von Text-, Audio- und Videobeiträgen
Was passiert mit meiner Bewerbung?
Die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes sichtet die eingereichten Beiträge und prüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen. Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, leitet sie im August an die Jury weiter. Diese bewertet die weitergeleiteten Arbeiten und entscheidet über die Gewinnerbeiträge sowie über die Verteilung des Preisgeldes. Im Oktober informiert der AOK-Bundesverband die Preisträgerinnen und Preisträger.
Was passiert mit meinen Daten?
Alle persönlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend der Datenschutzvorgaben behandelt. Nach Abschluss des jeweiligen Medienpreis-Durchgangs werden alle vorhandenen Daten und Unterlagen vollständig gelöscht. Sie können über das Medienpreis-Büro jederzeit über die von Ihnen gespeicherten Daten Auskunft erhalten und diese auf Wunsch löschen lassen. Wird Ihre Bewerbung an die Jury weitergeleitet, so erhalten deren Mitglieder ausschließlich die Bewerbernamen sowie die eingereichten Unterlagen. Alle anderen Daten verbleiben beim AOK-Bundesverband.