Belastungsgrenzen für Zuzahlungen 2023
Die Zuzahlungen sollen niemanden über Gebühr belasten. Deshalb müssen Erwachsene nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche hinzuzahlen. Menschen mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung, die besonders oft zum Arzt müssen und viele Medikamente benötigen, gilt eine niedrigere Belastungsgrenze. Sie liegt bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Bis zum Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze müssen alle erwachsenen Versicherten Zuzahlungen leisten. Erst nach Erreichen dieser Grenze können sie sich durch ihre Krankenkassen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden erstattet.
Zu den Bruttoeinnahmen zählen alle Einkünfte, mit denen Versicherte ihren Lebensunterhalt finanzieren - zum Beispiel Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, Kapital-Zinsen und Mieteinnahmen. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Kinder sind unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls als Angehörige zu berücksichtigen:
- bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, generell (unabhängig davon, ob sie familien-, pflicht-, freiwillig oder nicht gesetzlich versichert sind);
- ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sofern sie entsprechend familienversichert sind.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für 2023 gelten dabei folgende Werte:
- 6.111 Euro für den ersten Angehörigen,
- 4.074 Euro für jeden weiteren Angehörigen
- 8.952 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Befreiung von Zuzahlungen:
Die persönliche Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. Zusammen mit ihrem Befreiungsantrag sollten Versicherte alle Originalquittungen über bereits geleistete Zuzahlungen und Kopien von Einkommensnachweisen (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung) einreichen.
Vereinfachter Nachweis für chronisch Kranke:
Schwerwiegend chronisch kranken Menschen müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von einem Prozent ihres Bruttoeinkommens leisten. Laut Gesetz benötigen sie dazu jedes Jahr neu eine ärztliche Bescheinigung über ihren Status. Um den damit verbundenen Aufwand für Versicherte und Kassen zu reduzieren, hat sich die AOK erfolgreich für eine pragmatische Lösung in eindeutigen Fällen eingesetzt. Das betrifft zum Beispiel stark Pflegebedürftige oder Dialyse-Patienten.
Die AOKs können auf die jährliche Bescheinigung durch den Arzt oder den Nachweis des Behinderungsgrades verzichten, wenn ein Arzt die chronische Erkrankung bereits einmal festgestellt hat und es keine Anhaltspunkte für eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt. Wer schwerwiegend chronisch krank ist, sollte deshalb bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob er für das neue Jahr erneut einen Nachweis vorlegen muss.
Kritierien für die Einstufung als chronisch krank:
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang, wegen derselben Erkrankung einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien zutreffen:
- Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung von 60 Prozent oder mehr,
- Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5,
- der Patient muss aus Sicht des Arztes dauerhaft medizinisch versorgt werden, da sich sonst seine Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenserwartung gemindert oder seine Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.
Zuletzt aktualisiert: 09-12-2021