Bezugsgrößen 2023 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (Paragraf 18 Sozialgesetzbuch IV).

2023: 3.395 Euro monatlich / 40.740 Euro im Jahr

2022: 3.290 Euro monatlich / 39.480 Euro im Jahr

2021: 3.290 Euro monatlich / 39.480 Euro im Jahr


Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.


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Zuletzt aktualisiert: 09-12-2021