Bezugsgrößen 2022 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (Paragraf 18 Sozialgesetzbuch IV).
2022: 3.290 Euro monatlich / 39.480 Euro im Jahr
2021: 3.290 Euro monatlich / 39.480 Euro im Jahr
2020: 3.185 Euro monatlich / 38.220 Euro im Jahr
Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.
Zuletzt aktualisiert: 09-12-2021