Festzuschüsse bei Zahnersatz 2023

Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Suprakonstruktionen zahlen die Krankenkassen seit Januar 2005 einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich am konkreten Befund (zum Beispiel "fehlender Zahn im Unterkiefer"). Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet. 

Die Festzuschüsse decken mindestens 60 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Nehmen Versicherte die angebotenen jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch und weisen sie diese der Krankenkasse mit dem Bonusheft nach, können sie auch 70 Prozent (bei fünf Jahren regelmäßige Vorsorge) oder 75 Prozent (bei zehn Jahren regelmäßige Vorsorge) der Festzuschüsse erhalten. So können Versicherte ihren Eigenanteil von 40 auf 30 oder gar 25 Prozent reduzieren. Wünschen Versicherte eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommen sie ebenfalls den Festzuschuss. Die darüber hinaus gehenden Kosten zahlen Versicherte aus eigener Tasche.

Härtefallregelung:

Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 2023 die Grenze von 1.358,00 Euro (mit einem ersten Angehörigen 1.867,25 Euro, mit einen zweitem Angehörigen 2.206,75 Euro und für jeden weiteren Angehörigen jeweils zusätzlich 339,50 Euro) nicht übersteigen.

Heil-und Kostenplan:

Vor Beginn der Behandlung muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen und genehmigen. Dabei zeigt der Heil- und Kostenplan auf, welche Behandlung durchgeführt werden soll und wie hoch die voraussichtlichen Kosten für den Versicherten sind. Da die Krankenkassen seit 2005 einen befundbezogenen Festzuschuss bezahlen und dem Versicherten grundsätzlich Kosten in Höhe eines Eigenanteils entstehen, ist es sehr wichtig vor der Behandlung mit dem Zahnarzt über die gewünschte Behandlung und vor allem über die entstehenden Kosten, die der Versicherte zu finanzieren hat, zu sprechen.


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Zuletzt aktualisiert: 09-12-2021