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Heil- und Hilfsmittel

Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Heil- und Hilfsmittel sind Behandlungsmethoden, mit denen eine medizinische Therapie unterstützt wird. Heilmittel sind nichtärztliche Behandlungsverfahren, wie etwa Krankengymnastik, die von ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Hilfsmittel sind vom Patienten selbst genutzte Gegenstände, die körperliche oder organische Beeinträchtigungen lindern oder ausgleichen sollen, wie zum Beispiel Seh- oder Hörhilfen, Inkontinenzwindeln oder Dekubitus-Matratzen.

Auch wenn Heil- und Hilfsmittel medizinisch unterschiedlich zur Anwendung kommen, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung Parallelen: Ärzte verordnen Heil- und Hilfsmittel auf einem Rezept. Heil- und Hilfsmittel müssen einen therapeutischen Nutzen für Patienten haben, damit sie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die Krankenkassen schließen mit den Leistungsanbietern Verträge ab, in denen sie die Versorgung, die Abgabe und die Vergütung regeln. Einen Teil der Behandlungskosten leisten Patienten in Form einer Zuzahlung selbst. Zudem gibt es in beiden Bereichen Instrumente zur Ausgabensteuerung.

Versorgung mit Hilfsmitteln

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die Ärzte verordnen, um eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, ihr vorzubeugen oder um eine Heilbehandlung zu sichern. Beispiele sind Körperersatzstücke (Prothesen), Rollstühle, Brillen oder Hörgeräte. In der Regel verordnen Ärzte Hilfsmittel, gesetzlich Versicherte können die Mittel aber auch ohne Rezept direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Hilfsmittel werden von verschiedenen Leistungserbringern wie beispielsweise Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen oder Apotheken abgegeben. Die Dienstleister müssen gegenüber den Kassen ihre fachliche Eignung nachweisen, um die Versorgung als Vertragspartner übernehmen zu dürfen.

Der GKV-Spitzenverband erstellt und aktualisiert das sogenannte Hilfsmittel-Verzeichnis, das einen Überblick über alle Produkte bietet, die Ärzte zu Lasten der Krankenkassen verordnen können. Der Verband kann für Hilfsmittel zudem sogenannte Festbeträge festsetzen, also Höchstbeträge, bis zu denen die Kassen die Kosten übernehmen. Für Seh- und Hörhilfen sind die besonderen Verordnungsregeln der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu beachten. Versicherte müssen zum Hilfsmittel eine Zuzahlung in Höhe von maximal zehn Euro beisteuern. Im Jahr 2021 blieben die Ausgaben der Kassen für Hilfsmittel mit rund 9,8 Milliarden Euro absolut gesehen konstant. Prio Versicherten stiegen sie jedoch gegenüber dem Vorjahr um gut 5,7 Prozent.

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Versorgung mit Heilmitteln

Heilmittel sind nichtärztliche Behandlungsverfahren, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Beispiele sind die Ergotherapie, physikalische Therapien (wie etwa Krankengymnastik) oder die Sprachtherapie. Im Gegensatz zu Hilfsmitteln müssen Heilmittel immer von einem Arzt verordnet werden, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Der GBA listet im Heilmittel-Katalog Behandlungen auf, die zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden können.

Die Therapeuten benötigen von den Krankenkassen eine Zulassung, wenn sie gesetzlich Versicherte behandeln und ihre Leistungen mit den Kassen abrechnen möchten. Patienten müssen zehn Prozent der Therapiekosten plus zehn Euro zuzahlen. 2021 haben die Kassen insgesamt 10,3 Milliarden Euro für Heilmittel ausgegeben, über 16 Prozent je Versicherter mehr als im Jahr zuvor.

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Zuletzt aktualisiert: 31-05-2022