
Krankenhaus
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Jedes Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Qualität seiner Leistungen zu sichern und zu verbessern. Intern werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die Einrichtung selbst angestoßen, um die Behandlungsqualität zu messen, zu dokumentieren und zu verbessern. Externe Maßnahmen sind einrichtungsübergreifend und ermöglichen einen Leistungsvergleich zwischen den Häusern. Für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) 2005 eine Richtlinie mit den grundsätzlichen Anforderungen erlassen. Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) helfen den Einrichtungen, ihre eigenen Qualitätsziele zu erreichen. Die Häuser können sich ihre Systeme durch unabhängige Experten zertifizieren lassen. Indem sie ihre Arbeitsstrukturen und -prozesse von Dritten überprüfen lassen, zeigen die Kliniken, dass sie daran interessiert sind, die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern. Als Grundlage für eine interne Weiterentwicklung können Krankenhäuser auch Ergebnisse aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätssicherungsverfahren oder einer Patientenbefragung verwenden.
Ziel der externen Qualitätssicherung für Krankenhäuser ist es, die medizinische und pflegerische Leistung der Einrichtungen zu verbessern und vergleichbar zu machen. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 hat der GBA die Gestaltungshoheit in diesem Bereich: Der Ausschuss entscheidet, für welche Leistungsbereiche Qualitätsanforderungen bestimmt werden und wie detailliert diese Regelungen sind.
2007 wurde der GBA mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) dazu ermächtigt, eine fachlich unabhängige Institution mit der einrichtungsübergreifenden Messung der Versorgungsqualität zu beauftragen. Von 2009 bis Ende 2015 übernahm das Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut) diese Aufgabe. Seit Anfang 2016 ist das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) dafür zuständig.
Seit 2005 müssen die Krankenhäuser zudem regelmäßig einen Qualitätsbericht vorlegen. Der GBA bestimmt Inhalte und Umfang der Berichte. Die Berichte dienen der Information von Versicherten, die auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus sind. Adressaten sind zudem Ärzte und Krankenkassen, damit diese ihren Patienten geeignete Krankenhäuser empfehlen können. Die Qualitätsberichte der Kliniken werden auch in Klinik-Suchmaschinen im Internet wie dem AOK-Krankenhausnavigator veröffentlicht.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurden planungsrelevante Qualitätsindikatoren eingeführt. Sie sollen eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung der Länder fördern. Der GBA entwickelt die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren mit Unterstützung des IQTIG.
Darüber hinaus gelten bereits seit 2004 für bestimmte Krankenhausleistungen Mindestmengenregelungen, die ebenfalls der GBA bestimmt. Ziel ist es, eine gute Behandlungsqualität zu gewährleisten, ohne die flächendeckende Versorgung zu gefährden. Unterschreitet eine Klinik die vorgegebene Mindestmenge, darf sie die jeweilige Leistung nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Ausnahme ist die Versorgung von Notfällen.
Politisches Stichwort des AOK-Radioservice
Über den Klinikaufenthalt hinaus: Qualitätssicherung mit Routinedaten
Der Behandlungserfolg lässt sich nicht nur an der Klinikbehandlung messen. Wenn eine Operation erfolgreich verläuft, der Patient aber zum Beispiel wegen Komplikationen wieder in eine Klinik eingeliefert wird, helfen auf den Behandlungsvorgang bezogene Qualitätsangaben wenig. Der AOK reicht die Qualitätsmessung ohne einen Blick auf das Geschehen nach dem Klinikaufenthalt daher nicht aus. Anhand der von der AOK mit entwickelten Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) ist es möglich, den mittel- bis langfristigen Erfolg von Krankenhausbehandlungen zu messen. Denn im QSR-Verfahren werden Daten der Kliniken, die im Rahmen der Abrechnung an die AOK gesendet werden, und einige Angaben aus dem niedergelassenen Bereich verwendet. So fließen Faktoren wie etwa die Sterblichkeit sowie komplikationsbedingte Wiederaufnahmen innerhalb eines Jahres in die Analysen mit ein. Anhand eines statistischen Verfahrens wertet das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) diese Daten in anonymisierter Form aus.
Inzwischen werden acht häufige Leistungsbereiche mit der QSR-Methodik analysiert und veröffentlicht:
Therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt, Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen, Blinddarm-Entfernungen, Prostataoperation bei benignem Prostatasyndrom, Radikale Prostatektomie (RPE) bei Prostatakarzinom, Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese bei Coxarthrose, Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese oder Osteosynthese bei Hüftfraktur und Implantation einer Kniegelenk-Endoprothese bei Gonarthrose.
Vom QSR-Verfahren profitieren in erster Linie die Versicherten, aber auch einweisende Ärzte und Krankenhäuser, die einen QSR-Klinikbericht zur Nutzung im internen Qualitätsmanagement zur Verfügung gestellt bekommen können.
Qualität durch Transparenz

Auf der Internetseite des AOK-Krankenhausnavigators werden neben den Angaben der Krankenhäuser aus dem Qualitätsbericht unter anderem die QSR-Ergebnisse aus den oben genannten einzelnen Leistungsbereichen veröffentlicht. Zudem bietet der AOK-Krankenhausnavigator Versicherten zur Orientierung auch die Ergebnisse von Patientenbefragungen an. Auch die Ausstattung der Klinik im jeweiligen Behandlungsbereich wird dargestellt. Versicherte können Kliniken somit je nach Behandlungsanlass die Qualität sowie das Leistungsangebot miteinander vergleichen.
Darüber hinaus wird über das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) als Gemeinschaftsprojekt von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Industrie die Qualität der Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken dargestellt. Es werden anonymisierte Routinedaten systematisch mit neuen Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke verknüpft und diese Informationen mit Blick auf die Qualität der Implantate und der medizinischen Behandlung ausgewertet. Dadurch soll neben der allgemeinen Verbesserung der Versorgungsqualität unter anderem die Zahl der unnötigen Wechseloperationen gesenkt werden.
Engagement für Patientensicherheit
Seit 2010 gibt es zudem ein Fehlerberichtssystem mit dem Ärzte und Pfleger Fehler und Beinaheschäden im Klinikalltag anonym melden können. Das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland (KH-CIRS-Netz) ist ein zentrales Berichtssystem, in dem die Meldungen aus verschiedenen Kliniken zusammenlaufen. CIRS steht für "Critical Incident Reporting System" (Berichtssystem über kritische Vorkommnisse). Die Betreiber von KH-CIRS-Netz sind das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat. Nach Angaben des ÄZQ beteiligen sich bislang etwa ein Prozent der deutschen Krankenhausstationen an diesem Berichts- und Lernsystem. Das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland ist ein Teil des Netzwerks CIRSmedical.de.
Das nationale Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft existiert seit 2006 und ist Teil der Qualitätssicherungsmaßnahmen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Das Netzwerk bietet Fachgesellschaften, regionalen Arztgruppen und Krankenhäusern die Möglichkeit, in eigenen Berichtsgruppen vorgekommene Fehler zu besprechen. Dabei können die einzelnen Gruppen ihre Berichte an eine Datenbank weiterleiten, die alle Teilnehmer für Ihre Recherchen nutzen können.