
Krankenhaus
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen
Auch für medizinische Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gilt das Prinzip "ambulant vor stationär": Erst wenn alle Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln ausgeschöpft sind, kann eine stationäre Behandlung erfolgen. Die Finanzierung von stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen richtet sich zudem nach dem Prinzip "Reha vor Pflege": Die Maßnahmen müssen das Ziel haben, die Selbstständigkeit des Patienten zu erhalten und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder sie zumindest hinauszuschieben beziehungsweise ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Im Sozialgesetzbuch V ist festgeschrieben, dass Patienten nur einmal in vier Jahren stationäre Reha- oder Vorsorgeleistungen beantragen können - es sei denn, eine frühere Behandlung ist aus medizinischen Gründen notwendig. Die Krankenkasse entscheidet über die Gewährung einer Reha-Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Vor der Behandlung prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung daher das Behandlungsziel sowie die Rehabilitationsfähigkeit und den Rehabilitationsbedarf. Die Leistungen werden auf Antrag des Versicherten und nur nach einer medizinisch begründeten Verordnung durch einen Vertragsarzt erbracht. Bei einer Anschlussrehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung wird die Reha-Maßnahme im Rahmen des Entlassungsmanagements durch das Krankenhaus eingeleitet.
Zahlen, Daten, Fakten
- 2020 gab es 1.103 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer Bettenkapazität von 162.384.
- 598 aller Reha-Kliniken wurden 2020 von privaten Trägern unterhalten, 294 Häuser waren in freigemeinnütziger Hand, die öffentlichen Träger hatten mit 211 den geringsten Anteil.
- In Reha-Kliniken waren 2020 rund 120.982 Vollzeitkräfte beschäftigt. 10.645 davon waren ärztliches Personal.
- 2020 wurden in Reha-Einrichtungen knapp 1,6 Millionen Patienten behandelt.
- Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 26,0 Tagen.
Quelle: Grunddaten des Statistischen Bundesamtes, Stand: Ende 2020.
Keine Bedarfsplanung für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
Für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen gelten nicht die Krankenhausfinanzierungsgesetze der Bundesländer. Im Gegensatz zum Krankenhaussektor sind die Länder daher nicht verantwortlich für eine ausreichende Versorgung mit stationären Reha- und Vorsorge-Leistungen. Dementsprechend werden auch der Leistungsumfang, die Vergütung und die Verteilung dieser Einrichtungen im Land nicht durch die Landesregierung festgelegt.
Die monistische Finanzierung der Reha-Kliniken
Für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken gelten andere Finanzierungsregeln als für Krankenhäuser. So haben die mit der stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation betrauten Einrichtungen keinen Anspruch auf Verträge mit den Sozialversicherungsträgern. Sie können ihre Leistungen daher mit den Krankenkassen nur abrechnen, wenn ihre Träger Versorgungsverträge abschließen. Grundsätzlich ist die Finanzierung von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen "monistisch": Die Betriebs- und Investitionskosten der Einrichtungen müssen mit der Vergütung der erbrachten Leistungen gedeckt werden. Dazu rechnen die Einrichtungen unter anderem mit den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und den gesetzlichen Unfallversicherungen ab. In der Regel werden die Leistungen über indikationsspezifische Pflegesätze abgerechnet, zunehmend werden aber auch Fallpauschalen vereinbart.
Die Zuzahlungsregeln der Reha-Kliniken
Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gelten auch andere Zuzahlungsregeln. Bei stationären Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen zahlen erwachsene Versicherte pro Kalendertag eine Zuzahlung von zehn Euro an die Einrichtung. Die Häuser müssen die Zuzahlungen an die Krankenkasse weiterleiten. Bei einer Anschluss-Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt, bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlungen werden angerechnet.
Zuletzt aktualisiert: 31-05-2022