
Patientenrechte
AOK unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungs- und Pflegefehlern
Zu den Patientenrechten gehören alle Regelungen, die dem Schutz, der Autonomie, der Versorgung und der Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen dienen. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf Aufklärung, Einsicht in die Krankenunterlagen und Schadenersatz im Fall eines Behandlungsfehlers oder das Recht auf eine qualitativ hohe und sichere Versorgung.
Seit Februar 2013 gilt das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten", kurz Patientenrechtegesetz. Damit wurden die vorherige Rechtsprechung, das sogenannte Richterrecht vor allem zum Behandlungsvertrag, kodifiziert und erstmals Transparenz über die Rechte und Pflichten von Behandelnden und Patienten für den Versorgungsalltag geschaffen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Regelungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Behandlungs- und Arzthaftungsrechts sowie der gesetzlichen Krankenversicherung ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht schaffen und so insgesamt die Situation der Patientinnen und Paitienten in Deutschland verbessern.
Schon damals wurde aus der Perspektive der AOK deutlich, dass insbesondere der Wunsch des Gesetzgebers, ein Gleichgewicht zwischen Behandelnden und Patienten durch effektiv durchsetzbare Rechte herzustellen, in vielen Bereichen nicht in Erfüllung gegangen ist und es deutlichen gesetzlichen Anpassungsbedarf im Interesse der Rechts- und Patientensicherheit gibt. Die AOK-Gemeinschaft hatte bereits im Jahr 2019 auf die Situation der Patientinnen und Patienten aufmerksam gemacht und ein umfangreiches Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung vorgelegt. Dieses Papier hat die AOK 2021 nach einer umfangreichen Prüfung der Praxis angepasst und ergänzt.
Über Regelungen zum Behandlungsvertrag hinaus sind im Patientenrechtegesetz Vorgaben für die Qualitätssicherung in Krankenhäusern und für die Bearbeitung von Leistungsanträgen durch die Krankenkassen enthalten. Wie die AOK-Gemeinschaft mit Transparenzberichten ihre Versicherten über Leistungen und Services, aber auch die Dauer von Widerspruchsverfahren informiert, erläutern zwei Vertreterinnen der Versicherten und der Arbeitgeber im Gespräch.
Zuletzt aktualisiert: 19-08-2021