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Die Soziale Pflegeversicherung

Foto: Pflegende Hände

Die soziale Pflegeversicherung ist der jüngste Spross der deutschen Sozialversicherung: Gegründet 1995, federt sie die Belastungen und finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit für Betroffene und deren Angehörige ab. 

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Daher ist jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch in der Sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sind jeweils unter dem Dach der entsprechenden Krankenkassen angesiedelt. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Zurzeit leben in Deutschland laut Bundesgesundheitsministerium über 4,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Die Betroffenen können selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Sie erhalten entweder ein Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder aber Sachleistung für die Pflege durch professionelle Pflegedienste. Die Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Vorrangig unterstützt die Pflegeversicherung die häusliche Pflege. Erst wenn die Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, können Versicherte stationäre Leistungen in Anspruch nehmen. 

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der individuellen Pflegebedürftigkeit. Seit 2017 gilt dafür eine neue Definition: Waren bislang die körperlichen Beeinträchtigungen und der damit verbundene Pflegeaufwand - berechnet in Minuten - maßgeblich für die jeweilige Pflegestufe, so steht jetzt der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt. Im Rahmen der Begutachtung werden kognitive und soziale Kompetenzen genauso erfasst wie die körperlichen und psychischen. Insbesondere Demenzkranke und ihre Angehörigen können damit stärker als vorher von der Pflegeversicherung profitieren. 

Die Pflegeversicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung als Teilleistung konzipiert: Sie soll die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen. Ihre Leistungen werden auf Antrag gewährt. Um über den individuellen Pflegegrad zu entscheiden, ermittelt ein Gutachter der Medizinischen Dienste  (MD), wie stark die jeweilige Person in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Das Gutachten entscheidet über den Umfang der Leistungen. Bei der Prüfung von Anträgen gelten die Grundsätze "Reha vor Pflege" und "ambulant vor stationär".

Häufige Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Zur pflegerischen Versorgung zählen Leistungen wie Pflegeberatung, Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Pflegeversicherung kennt Geldleistungen - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen oder finanzielle Zuschüsse - und Sachleistungen, etwa Beratung, (Pflege-) Hilfsmittel, Pflegedienstleistungen oder soziale Betreuung. Für die Gesamtheit des Leistungsgeschehens in der Pflege spielen die pflegenden Angehörigen eine tragende Rolle.

Der Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent erhöht. Eltern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind wieder entlastet, solange das Kind noch keine 25 Jahre alt ist. Danach gilt wieder der Beitragssatz von 3,4 Prozent. Damit setzt der Gesetzgeber ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Für Kinderlose ist der Beitrag mit Vollendung des 23. Lebensjahres zum 1. Juli 2023 auf 4,0 Prozent gestiegen. Der Arbeitgeberanteil beträgt für alle Gruppen 1,7 Prozent.

Die Beitragssätze waren davor 2019 letzmalig auf 3,05 beziehungsweise 3,4 Prozent gestiegen. Eine gesonderte Entlastung für Eltern mit mehr als einem Kind gab es bisher nicht.

Zur Stabilisierung der Beitragsentwicklung ab 2035 wurde 2015 der Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung gegründet. Ein Teil der Beiträge zur Pflegeversicherung (0,1 Prozent) fließt bis Dezember 2033 in dieses Sondervermögen.

Weitere Infos im Pflege-Dossier:

Zuletzt aktualisiert: 31-05-2022