
Selbsthilfe
In der Gruppe liegt die Kraft
Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt etwa 100.000 gesundheits- und sozialorientierten Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitsbezogene Selbsthilfe seit über 30 Jahren. Und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber 2008 die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.
Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2016 wurden die zur Verfügung zu stellenden Fördergelder für die Selbsthilfe erhöht. Seitdem findet jährlich eine prozentuale Anpassung gemäß der Veränderungen der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) statt. Im Jahr 2022 stellen die AOK wieder rund 32,2 Millionen Euro und die GKV 87,2 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Damit gehen auch 2022 pro Versicherte erneut 1,19 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Selbsthilfe-Newsletter inKontakt
Leserumfrage
Der AOK-Selbsthilfe-Newsletter "inKontakt" erscheint seit 2014 viermal jährlich. Der kostenlose Newsletter bietet aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen und der Selbsthilfe-Szene. In einem Bundes- und sechs Regionalteilen können sich Interessierte auch über Termine und Veranstaltungen der Selbsthilfe in den verschiedenen Regionen Deutschlands informieren. Sie finden zudem zahlreiche Infos zu Fördermöglichkeiten oder regionalen Angeboten der AOK. Um den Newsletter weiterzuentwickeln, haben wir unsere Leserinnen und Leser um ihre Meinung gebeten. Die Antworten haben uns überrascht.
Selbsthilfetagung 2021: Selbsthilfe nach dem Corona-Lockdown
Upgrade auf ein neues Level

Moderator Michael Bernatek
Auf der virtuellen Selbsthilfe-Fachtagung des AOK-Bundesverbands diskutierten Wissenschaftler, Mediziner und rund 200 Selbsthilfeaktive darüber, wie sich die Pandemie auf die Arbeit der Selbsthilfe ausgewirkt hat. "Der Einsatz der Selbsthilfe während der Coronapandemie, von der regionalen Gruppe bis zum bundesweiten Dachverband, ist bewundernswert", lobte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch.
Verschiedene Referenten und Selbsthilfegruppen berichteten zunächst in kurzen Impulsvorträgen darüber, welche Symptome, Neben- und Nachwirkungen Corona für die Arbeit der Selbsthilfe hatte und immer noch hat. Anschließend folgte eine Podiumsdiskussion, bei der sich auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung digital einbringen konnten.
Selbsthilfeförderung
Schon seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System wieder rund 4,5 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und wieder fast 970.000. Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt werden.
Im Zentrum der Selbsthilfe-Förderung des AOK-Bundesverbandes steht die Unterstützung des Betroffenen und seiner Familie und Angehörigen. Gefördert werden darum Projekte, die die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Familienmitglieder sowie von Bezugspersonen im Fokus haben. Schon vor Corona waren uns besonders Projekte, die sich um die Verbesserung und Gestaltung des digitalen Zugangs Betroffener zur Selbsthilfe bemühen sehr wichtig.
Die Coronapandemie hat viel in der Selbsthilfe verändert, deshalb wollen wir zum einen weiterhin einen Förderschwerpunkt auf die Digitalisierung der Selbsthilfe legen, aber auch die Förderung der Selbsthilfeaktivitäten der Long Covid Erkrankten in den Focus unserer Förderung beim AOK-Bundesverband nehmen.
Zudem können Sie bei uns aber auch gerne weiterhin Projekte zur Vernetzung der Selbsthilfe mit dem Gesundheitssystem, zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz, der psychischen Gesundheit oder zur der Integration von chronisch erkrankten und behinderten Menschen mit Migrationshintergrund einreichen.
Anträge für das Förderjahr 2022 können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
- Zu den Antragsformularen für die Projektförderung 2022
- Zu den Antragsformularen für die Pauschalförderung 2022
Jährlich im Herbst organisiert der AOK-Bundesverband seit über 15 Jahren eine Selbsthilfetagung mit Vertretern der Bundesorganisationen der Selbsthilfe, Mitarbeitern von Landesverbänden und Selbsthilfekontaktstellen und Vertretern von anderen gesundheitspolitischen Institutionen, um aktuelle gesundheits- und gesellschaftspolitische Themen in der Selbsthilfe zu diskutieren und den Austausch untereinander zu fördern.
Selbsthilfe-Tagung 2019: Besser vernetzt in die Zukunft
Das neue Spektrum der Selbsthilfearbeit
Die Selbsthilfe hat sich in den vergangenen 50 Jahren enorm weiterentwickelt, die Akteure haben sich vernetzt und engagieren sich auf politischer Ebene. Immer mehr Gruppen gehen aktiv auf Betroffene zu. Ob und inwieweit neue Formen der Selbsthilfearbeit wie etwa das Peer Counseling noch dem ursprünglichen Selbsthilfegedanken entsprechen, diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis am Freitag, den 13. Dezember 2019, auf der Selbsthilfe-Fachtagung 2019 des AOK-Bundesverbandes mit rund 120 Teilnehmern.
Rückschau
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2020
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 wurde ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung umgesetzt: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen seit dem 01.01.2020 innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden ausgegeben werden.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 0,93 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt wurden. Damit gingen 2020 pro Versicherte 1,15 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2019
2019 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2019 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca.31 Millionen Euro (30.996.823,31 Euro) und die GKV ca. 84 Millionen Euro (83.774.225,73 Euro) zur Verfügung. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,13 Euro sogar 1,16 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 3 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene bedeutete das, dass aus dem AOK-System 3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und sogar rund 1,8 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2018
2018 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2018 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca. 30 Millionen Euro (29.743.530,56 Euro) und die GKV ca. 81 Millionen Euro (80.982.285,32 Euro zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene hieß das, dass aus dem AOK-System 2,86 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und 1,98 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,10 Euro sogar 1,12 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 2 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Dialog mit den Betroffenen
Um den Dialog mit den Organisationen der Selbsthilfe und einzelnen Beteiligten weiter zu intensivieren, hat die Abteilung Prävention des AOK-Bundesverbandes den Selbsthilfe-Newsletter "inKontakt" entwickelt. Viermal im Jahr - Anfang März, Juni, September und Dezember - informiert "inKontakt" über aktuelle gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen und das Engagement der AOK für die Selbsthilfe. Der Newsletter besteht aus einem Bundesteil und mehreren Regional-Teilen mit Berichten aus den einzelnen AOKs.
Jährlich im Herbst organisiert der BV seit 15 Jahren die Selbsthilfetagung mit Vertretern der Bundesorganisationen der Selbsthilfe, Mitarbeitern von Landesverbänden und Selbsthilfekontaktstellen und Vertretern von anderen gesundheitspolitischen Institutionen, um aktuelle gesundheits- und gesellschaftspolitische Themen in der Selbsthilfe zu diskutieren und den Austausch untereinander zu fördern.
Politisches Stichwort des AOK-Radioservice
Unterstützung vor Ort
Die AOKs vor Ort helfen aber nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfebeauftragte und Mitarbeiter der Präventionsabteilungen pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird. Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung, damit sie den gesetzlich festgesetzten Betrag in vollem Umfang ausschöpfen.
Weitere Infos im Versicherten-Portal der AOK
- Gesetzliche Grundlagen
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungseinrichtungen
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
- Krankenkassenindividuelle Projektförderung
- Schwerpunkte der Selbsthilfeförderung des AOK-Bundesverbandes
- Transparenz
- Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung
- Selbsthilfetagungen des AOK-Bundesverbandes
- "inKontakt“ der Selbsthilfe-Newsletter der AOK
- Weitere Informationen