
Selbsthilfe
Transparenz
Die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" (Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene) veröffentlicht in ihrem jährlichen Herbstrundschreiben die Höhe der für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Bundesebene im Folgejahr zur Verfügung stehenden Fördermittel, aufgegliedert nach Kassenarten
Die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" veröffentlicht bis zum 31. Januar auf geeignete Weise (z. B. im Internet) die an die jeweiligen Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ausgeschütteten Förderbeträge des Vorjahres.
Finanzierungsmittel in den Jahren 2017 bis 2020 und im Förderjahr 2021:
Im Jahr 2021 stellen die AOK rund 32,2 Millionen Euro und die GKV 87,4 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,5 Millionen Euro für die kassenübergreifende Pauschalförderung und 0,97 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt werden. Damit gehen 2021 pro Versicherte 1,19 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden ausgegeben werden.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenübergreifende Pauschalförderung und 0,93 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt werden. Damit gehen 2020 pro Versicherte 1,15 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Im Jahr 2019 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2019 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca.31 Millionen Euro (30.996.823,31 Euro) und die GKV ca. 84 Millionen Euro (83.774.225,73 Euro) zur Verfügung. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,13 Euro sogar 1,16 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 3 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene bedeutete das, dass aus dem AOK-System 3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und sogar rund 1,8 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Im Jahr 2018
stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2018 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca. 30 Millionen Euro (29.743.530,56 Euro) und die GKV ca. 81 Millionen Euro (80.982.285,32 Euro zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene hieß das, dass aus dem AOK-System 2,86 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und 1,98 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,10 Euro sogar 1,12 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 2 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
2017 stellte die AOK für die Unterstützung der Selbsthilfe rund 271 Millionen Euro (27.112.371,32 Euro) und die GKV 774Millionen Euro (77.409.783,27 € )bereit. Damit gab das AOK-System 2,7 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene und 1,7 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene aus. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,08 Euro nur 1,07 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 1 Cent weniger als gesetzlich vorgeschrieben.
Schwerpunkte der Förderung des AOK-Bundesverbandes sind:
- die familienorientierte Selbsthilfe, die die Unterstützung der gesamten Familie, des Betroffenen und seiner Familienmitglieder im Fokus hat,
- Förderung der psychischen Gesundheit und der Entstigmatisierung von Depressionen,
- die junge Selbsthilfe,
- Selbsthilfe unter Migranten,
- die Digitalisierung der Selbsthilfe, durch die Betroffene auch digital Informationen erhalten und digital Kontakt mit anderen aufnehmen können, und
- die Vernetzung der Selbsthilfe mit den Akteuren im Gesundheitswesen, vor allem mit den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten sowie
- die Verbesserung der Gesundheitskompetenz bei chronisch kranken Menschen.