Dossierstempel

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung

Foto: Beim Zähne putzen

Zahnärztliche Behandlung

Bundesweit 46.717 Zahnärzte nahmen zum 30. Juni 2021 nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. 

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2021 insgesamt 12,5 Milliarden Euro für zahnärztliche Behandlungen ausgegeben. Das ist ein Plus von 7,9 Prozent je Versicherter gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen die Ausgaben für Zahnersatz von 3,95 Milliarden Euro - ein Plus von 19,2 Prozent je Versicherter gegenüber 2020.

Die Krankenkassen tragen die Kosten der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung und Behandlung beim Zahnarzt. Außerdem übernehmen sie die Kosten für plastische Füllungen, wie zum Beispiel bestimmte Kunststoff-Füllungen. Bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind, tragen die Kassen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen gibt es bereits für die Kleinkinder. Insgesamt drei Untersuchungen sind zwischen dem 30. Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr des Kindes vorgesehen.

Beim "Kinderzahn-TÜV" werden unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht, das Kariesrisiko eingeschätzt und geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes empfohlen. Wenn der Zahnarzt feststellt, dass ein Kind besonders stark zu Karies neigt, bekommt es zusätzlich alle sechs Monate eine Behandlung mit Fluoridlack.

Zahnersatz

Seit 2005 zahlen die Krankenkassen für Kronen, Brücken und Prothesen einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss. Vor Beginn der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse genehmigen muss.

Zuletzt aktualisiert: 31-05-2022