Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Berufsanerkennungsgesetz vom 1. April 2012, die am 1. Januar 2014 in Kraft tritt, sieht vor allem für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten mündliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor. Ärzte und Pfleger müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie Patienten untersuchen oder mit bestimmten Pflegesituationen umgehen können.