Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG)

Die Apotheken erhalten seit Anfang August 2013 für den Notdienst monatlich rund zehn Millionen Euro zusätzlich zum bisherigen Notdienstzuschlag. Durch eine gleichzeitige Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wurde dafür der Preis jedes verschreibungspflichtigen Medikaments um 19 Cent (16 Cent plus Mehrwertsteuer) erhöht. Das hat der Bundestag am 7. Juni 2013 beschlossen (Bundestags-Drucksache 17/13769). Nach dem Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (ANSG ) wird das durch die Preiserhöhung hereinkommende Geld über einen Fonds beim Deutschen Apothekerverband auf die gut 21.000 Apotheken je nach Teilnahme am Notdienst verteilt. Pro Apotheke wären das im Durchschnitt rund 470 Euro im Monat.

Der Notdienstzuschlag, den der Patient zu zahlen hat, beträgt weiterhin 2,50 Euro pro Inanspruchnahme unabhängig von der Menge der abgegebenen Medikamente und Anzahl der Rezepte.

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet die beabsichtigte Neuregelung jährlich rund 100 Millionen Euro höhere Arzneimittelausgaben, weil die Festbeträge für Medikamente entsprechend erhöht werden. Für die privaten Krankenversicherungen rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit zwölf Millionen Euro. Bund, Länder und Kommunen sind über die Beihilfe mit 6,5 Millionen Euro dabei.

Der Bundestag hatte am 19. April 2013 in erster Lesung den Gesetzentwurf beraten (Bundestags-Drucksache 17/13081), den das Bundeskabinett am 20. März 2013 beschlossen hatte. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 5. Juli 2013 trotz Bedenken gegen die "bürokratische" Fonds-Lösung passieren. Das Gesetz trat am 1. August in Kraft.

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