Bedarfsplanung Psychotherapeuten

Die Mindestquoten für die psychotherapeutische Versorgung werden um zwei Jahre verlängert und gelten damit bis Ende 2015 weiter, allerdings ohne die Anrechnungsklausel bei Überversorgung. Deren Streichung soll die Zulassung psychologischer Psychotherapeuten bereits Anfang 2014 erleichtern. Die entsprechenden Änderungen in Paragraf 101 Absatz 4 ("Überversorgung") des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hatte der Bundestag mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" im Juni 2013 beschlossen.

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