Conterganstiftungsgesetz
Die Renten für Contergan-Geschädigte in Deutschland werden rückwirkend zum 1. Januar 2013 deutlich erhöht. Das hat der Bundestag am 25. April 2013 einstimmig beschlossen. Nach dem von CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf, den der Bundestag am 14. März 2013 in erster Lesung beraten hatte (Bundestags-Drucksache 17/12678), werden künftig bis zu 6.912 Euro im Monat gezahlt. Bisher sind es maximal 1.152 Euro. Die Contergan-Mindestrente bleibt bei 612 Euro. Mit der Rentenerhöhung sollen insbesondere die Folgeschäden und die Kosten für die persönliche Assistenz pauschal abgegolten werden. Sofern Contergan Geschädigte Sozialhilfe erhalten, soll diese künftig nicht mehr von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückgefordert werden. Dafür werden künftig bei Beziehern der Contergan-Rente, die im Ausland leben und dort auch andere staatliche Leistungen erhalten, diese auf die deutsche Contergan-Rente angerechnet. Laut Gesetzesbegründung leben etwa 250 der 2.700 Empfänger der deutschen Contergan-Rente im Ausland. In mindestens zehn Ländern gebe es für sie staatliche Leistungen. Für die Rentenanhebung stellt der Bund 90 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, hinzu kommen weitere 30 Millionen Euro für zusätzliche medizinische Leistungen, die ebenfalls aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan war in Deutschland von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Von den rund 2.700 Beziehern der deutschen Conterganrente, die von der Conterganstiftung für behinderte Menschen ausgezahlt wird, leben rund zehn Prozent im Ausland. Sofern diese auch dort staatliche Leistungen bekommen, werden diese unabhängig von der Rentenerhöhung künftig auf die deutsche Conterganrente angerechnet, um staatliche Doppelleistungen zu verhindern. Laut Gesetzentwurf gibt es solche Leistungen in mindestens zehn Ländern. Sofern die Betroffenen Sozialhilfe erhalten, soll diese künftig nicht mehr von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückgefordert werden können.