Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
Beim Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hat der Vermittlungsausschus von Bundesrat und Bundestag auch in seinem dritten Anlauf im Dezember 2012 noch keine Einigung erzielt. Das Gesetz soll im Januar 2013 erneut auf die Tagesordnung des Gremiums. Vorgesehen ist, dass Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken künftig meldepflichtige Infektionskrankheiten sein sollen. Mit dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), das der Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossen hat (Drucksache 66/12), werden zugleich die Meldefristen für gefährliche Infektionskrankheiten wie zuletzt EHEC verkürzt. Meldungen von Ärzten sollen künftig innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort in drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden. Bisher darf dies rund 14 Tage dauern. Das Gesetz regelt zudem Einzelheiten der internationalen Zusammenarbeit gegen die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten. Es ersetzt drei Rechtsverordnungen über Meldebestimmungen und Gesundheitskontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 2. März 2012 inhaltlich zu, pocht jedoch darauf, dass der Bund die Kosten für zusätzliche Infektionsschutzkontrollen in Häfen und Flughäfen übernimmt, und rief daher den Vermittlungsausschuss an. Das vom Bundestag am 10. November 2011 in erster Lesung ohne Aussprache behandelte Gesetz (Bundestags-Drucksache 17/7576) regelt ansonsten Einzelheiten der internationalen Zusammenarbeit gegen die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten. Es ersetzt drei Rechtsverordnungen über Meldebestimmungen und Gesundheitskontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen.