Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter können die Altenpflegeausbildung seit 1. April wieder voll über drei Jahre finanzieren. Die Regelung gilt zunächst für alle bis 31. März 2016 beginnenden Ausbildungen. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vor, das am 19. März 2013 in Kraft getreten ist, nachdem am 21. Februar 2013 der Bundestag einstimmig die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (Bundestags-Drucksache 17/12179) und der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/12327) beschlossen hatten (Beschlussempfehlung Bundestags-Drucksache 17/12421) und der Bundesrat das Gesetz am 1. März 2013 gebilligt hatte. Ziel ist es, vor allem auch Frauen nach Erwerbsunterbrechungen mit Interesse an einer Altenpflegeausbildung bessere Perspektiven zum Berufseinstieg als Fachkraft zu bieten. Für sie dauert die Ausbildung in der Regel statt drei nur zwei Jahre. Bei abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung kann die Altenpflege-Zusatzausbildung sogar auf ein Jahr verkürzt werden.

Die beschlossenen Maßnahmen sind Teil der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege", auf die sich Bund, Länder und Verbände am 13. Dezember 2012 verständigt hatten. Während der dreijährigen Laufzeit der Offensive sollen die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent gesteigert und bis zu 4.000 Pflegehelfer für eine Nachqualifizierung zur Altenpflegefachkraft gewonnen werden. Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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