Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhäuser erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Finanzhilfe in Höhe von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro. Das Geld kommt laut Bundesgesundheitsministerium zu rund 82 Prozent von den Krankenkassen, der Rest im wesentlichen von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.

Die dafür notwendigen Änderungen des Krankenhausfinanzierungs- und des Krankenhausentgelt-Gesetzes sowie der Bundespflegesatzverordnung, die der Bundestag im Juni als Teil des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen hatte (Bundestags-Drucksache 493/13), sind am 1. August 2013 in Kraft getreten. Danach verteuern sich Krankenhausleistungen (DRG -Fallpauschalen) in diesem Jahr ab August um ein Prozent. Im nächsten Jahr beträgt der Finanzhilfe-Zuschlag auf die DRG - Fallpauschalen 0,8 Prozent. Zusätzlich werden Tariflohnsteigerungen aus dem Jahr 2013 anteilig dauerhaft refinanziert und 2014 bei der Berechnung der für die Krankenhausvergütung grundlegenden Landesbasisfallwerte zugunsten der Krankenhäuser berücksichtigt.

Der sogenannte Orientierungswert, der bisher lediglich bis zu einem Drittel Berücksichtigung fand, kann in vollem Umfang zugrunde gelegt werden.

Für die Neueinstellung von Hygienepersonal können die Krankenhäuser bis 2016 außerdem je nach Qualifikationsgrad 50 bis 90 Prozent der Personalkosten in Rechnung stellen. Auch die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen, externe Beratungsleistungen durch Hygienefachärzte sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal werden finanziell gefördert.

Die durch die Krankenhaus-Finanzhilfe entstehenden Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums im Jahr 2014 vollständig aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt. Dazu steigt die für 2014 bereits vorgesehene Zuführung aus der Liquiditätsreserve, die den Wegfall der Praxisgebühr ausgleichen soll, um weitere 560 Millionen Euro.

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