Versicherungsrechtliche Vorschriften für private Krankenversicherungen (PKV)

Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 die gesetzlichen Vorschriften für private Krankenversicherungen (PKV) zugunsten der Versicherten geändert (Bundestags-Drucksache 17/12199). So können PKV-Versicherte künftig vor einer beabsichtigten Behandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet, von ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Auskunft darüber verlangen, ob diese die Kosten erstattet. Wenn die Versicherung nicht innerhalb von zwei Wochen antwortet, gilt die Behandlung als notwendig und geht damit zulasten der privaten Krankenversicherung. PKV-Versicherte sollen auch erleichterten Zugang zu Gutachten erhalten, die ihr Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen. Bislang ist das ausschließlich über einen Arzt oder über einen Rechtsanwalt möglich. Außerdem soll die Kündigungsfrist bei Prämienerhöhungen oder Leistungsminderungen von einem auf zwei Monate verlängert werden. Nach der Kündigung soll der Versicherte zwei Monate Zeit haben, sich eine wegen der Versicherungspflicht für die Wirksamkeit der Kündigung notwendige andere Versicherung zu besorgen. Geplant ist auch, dass Versicherte in einem Basistarif mit Selbstbehalt jederzeit in einen Basistarif ohne Selbstbehalt wechseln können, wenn der Selbstbehalt nicht zu einer angemessenen Reduzierung der Prämie führt. Verboten wird dagegen der Wechsel aus den neuen Einheitstarifen für Männer und Frauen (Unisex-Tarife) in einen herkömmlichen Männer- oder Frauentarif. Diese dürfen vom 21. Dezember 2012 an für Neuverträge als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Antidiskriminierung nicht mehr angeboten werden. Das Wechselverbot soll verhindern, dass sich Versicherte im Einzelfall höheren Prämien entziehen. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts (Bundestags-Drucksache 17/11469) am 29. November 2012 in erster Lesung beraten. Damit kommt das Bundesjustizministerium einer Forderung des PKV-Verbandes nach.

Zur Gesetzesübersicht 2013