1993: Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)

Nach der Bundestagswahl 1990 musste Bundesarbeitsminister Norbert Blüm die Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung abgeben an das neue Bundesgesundheitsministerium, erst mit Gerda Hasselfeldt, ab Frühjahr 1992 mit Horst Seehofer an der Spitze. Seehofer unternahm einen neuen Reformanlauf. Im Herbst 1992 verständigten sich Regierung und SPD-Opposition in Lahnstein auf das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), das 1993 in Kraft trat. Das GSG beinhaltete einerseits eine erneute Kostenbremse, andererseits weit reichende strukturelle Änderungen in der GKV. Die wichtigsten Regelungen:

  • Budgetierung der Ausgaben für Krankenhausleistungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel sowie der Verwaltungskosten der Krankenkassen; Anbindung der einzelnen Budgets an die Einnahmeentwicklung der Krankenkassen;
  • steigende Zuzahlungen der Versicherten bei Zahnersatz, Arznei- und Heilmitteln; nach Packungsgröße gestaffelte Zuzahlungen für Medikamente;
  • Ausschluss kieferorthopädischer Behandlungen für Erwachsene und bestimmter Zahnersatz-Versorgungsformen aus dem GKV-Leistungskatalog;
  • Steuerung der Arztzahlen durch verschärfte Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen;
  • Organisationsreform der Krankenkassen: u.a. Einführung des Wettbewerbs durch freie Kassenwahl für alle Versicherten und neue Entscheidungsstrukturen in der gemeinsamen Selbstverwaltung;
  • Einführung des kassenartenübergreifenden Risikostrukturausgleichs (RSA);
  • geplante Einführung einer Positivliste für Arzneimittel, die allerdings nach Inkrafttreten der Reform aufgegeben wurde;
  • Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung durch ambulantes Operieren;
  • Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips im Krankenhaus und Einführung eines neuen Entgeltsystems mit Fallpauschalen und Sonderentgelten.

Durch die Notbremse, die Regierung und Opposition zogen, verzeichneten die Krankenkassen 1993 einen Überschuss von mehr zehn Milliarden Mark (5,32 Milliarden Euro). 1994 betrug der Überschuss noch 1,11 Milliarden Euro, und schon 1995 machten die Krankenkassen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der steigenden Arbeitslosigkeit sowie wegen der auslaufenden Budgetierungen ein Minus von 3,55 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Beitragssatz kletterte im selben Jahr auf 13,2 Prozent und stieg 1996 weiter auf 13,5 Prozent.

1997: GKV-Neuordnungsgesetze
1989: Gesundheitsreformgesetz

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