Arzneimittelverschreibungsverordnung
Im EU-Ausland erstellte ärztliche Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten müssen künftig auch in deutschen Apotheken akzeptiert werden. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 einer Verordnung zugestimmt, mit der eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Rezepten in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die EU-Richtlinie 2012/52 sieht vor, dass Rezepte aus allen EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz deutschen Rezepten gleichgestellt werden. Um die Richtlinie hierzulande umzusetzen, muss die AMVV geändert werden. Die EU-Kommission hatte im Januar 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die gegenseitige Anerkennung von Rezepten eigentlich bis zum 25. Oktober 2013 umgesetzt hätte sein müssen.