Arzneimittel-Studien (EU-Verordnung)

Für Arzneimitteltests an Menschen gelten in allen Ländern der Europäischen Union künftig dieselben Regeln. Kernpunkt ist, dass die Ergebnisse aller klinischen Studien mit Humanarzneimitteln veröffentlicht werden müssen, unabhängig davon, ob sie ein positives oder negatives Ergebnis hatten. Detaillierte Zusammenfassungen werden in einer EU-Datenbank gespeichert und sind damit für jedermann unkompliziert und kostenfrei zugänglich. Ältere Studien dürfen für klinische Prüfungen nur noch dann herangezogen werden, wenn sie in von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Registern verzeichnet sind. All dies geschieht auf Grundlage der neuen "EU-Verordnung über Klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln", die das Europäische Parlament (EP) am 2. April 2014 und der EU-Ministerrat am 16. April beschlossen haben. Die Regelungen sind ein Kompromiss, über den das EP lange mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat gerungen hat. Dabei wurde auch erreicht, dass keine klinische Prüfung ohne Zustimmung einer Ethik-Kommission stattfinden darf. Die neue Verordnung soll Mitte 2016 in Kraft treten und gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt zudem die seit 2001 geltende EU-Richtlinie 2001/20/EG über die gute klinische Praxis bei Arzneimittelstudien.

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