Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung
EAMIV
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 24. Oktober 2018
- 1. Fachanhörung: 19. November 2018
- 2. Fachanhörung: 8. April 2019
- Veröffentlichung: 1. August 2019
Die „Elektronischen Arzneimittelinformations-Verordnung“ (EAMIV) ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Ziel der EAMIV ist es, niedergelassene Ärzte über ihre Praxissoftware verständlich und möglichst aktuell über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur frühen Nutzenbewertung zu informieren. Die EAMIV definiert Mindestanforderungen für Inhalte und technische Voraussetzungen. Das entspricht einem Auftrag aus dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom Mai 2017.
So sollen der Zusatznutzen des Arzneimittels sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie nach Patientengruppen differenziert abgebildet und die tragenden Gründe des GBA-Beschlusses zusammenfassend in verständlicher Sprache dargestellt werden. Alle Informationen sind miteinander zu verlinken. Weitergehende Vorgaben macht anschließend der GBA.