Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege

Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Mit dem "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" will das Bundesgesundheitsministerium an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und an das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) anknüpfen. Das DVPMG legt insbesondere die Grundlage für eine weitgehende Anbindung der Pflege an die Telematik-Infrastruktur (TI), erweitert die Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezeptes (eRezept), weitet die Fernbehandlung aus und führt digitale Pflegeanwendungen auf Kosten der Sozialen Pflegeversicherung ein. Die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen soll schneller und sicherer werden.

Entsprechend den digitalen Gesundheitsanwendungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung (DiGA) werden auch im Bereich der Pflege digitale Anwendungen (DiPA) eingeführt und künftig durch die Pflegeversicherung finanziert. Die Verantwortung für Prüfung und Auflistung der DiPA liegt ebenfalls beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der GKV-Spitzenverband handelt mit den Herstellern die Erstattungspreise aus. Pflegedienste können Versicherte beim Anwenden der Apps oder der Software unterstützen. Dafür stehen bis zu 60 Euro monatlich zur Verfügung. Im Bereich der Pflege werden zudem „telepflegerische Beratungsleistungen“ eingeführt.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 15.November 2020
  • Fachanhörung: 10.Dezember 2020
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 20. Januar 2021
  • 1. Durchgang Bundesrat: 5. März 2021
  • 1. Lesung Bundestag: 25. März 2021
  • Anhörung im Bundestag: 14. April 2021
  • 2./3. Lesung Bundestag: 6. Mai 2021
  • 2. Durchgang Bundesrat: 28. Mai 2021
  • Inkrafttreten: in wesentlichen Teilen mit Tag der Verkündung

Um DiGA weiter in die Versorgung integrieren zu können, wird die Verknüpfung von Daten mit der neuen ePA ermöglicht. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen im Zusammengang mit DiGA werden wie bei Ärzten vergütet. Prüfverfahren, Datenschutz und Informationssicherheit im Bereich der DiGA werden verbessert.

Videosprechstunden, Telekonsilien und telemedizinische Leistungen werden durch bessere Rahmenbedingungen und Vergütung gefördert. Auch telemedizinische Leistungen werden durch den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt. Auch Heilmittelerbringer und Hebammen können künftig Videosprechstunden anbieten.

Neben dem eRezept für Arzneimittel werden auch in den Bereichen häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Heil- und Hilfsmittel und Soziotherapie elektronische Verordnungen eingeführt. Dazu werden nach Ärzten und Zahnärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflege auch Heil- und Hilfsmittelerbringer, Soziotherapeuten und zahnmedizinische Labore an die TI angebunden. Die Gesellschaft für Telematik erhält den Auftrag, einen sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten TI-Zugang zu entwickeln ("Zukunftskonnektor" oder "Zukunftskonnektordienst").

Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 "digitale Identitäten". Die künftig auch kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient nur noch als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher. Der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten werden in die ePA integriert. Als Weiterentwicklung der Notfalldaten wird eine elektronische Patientenkurzakte vorbereitet. Versicherte, die keine ePA führen, können Organspende-Erklärungen über die Versicherten-Apps der Krankenkassen abgeben oder verändern.

Die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) beinhaltet künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst .
Um Ärzte und andere Leistungserbringer von der datenschutzrechtlichen Verantwortung für Verarbeitung personenbezogener Daten in der TI zu entlasten, erfolgen künftig bereits im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren Datenschutz-Folgenabschätzungen erfolgen.

Das "Nationale Gesundheitsportal" in Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums wird erweitert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird beauftragt, Basisdaten und qualitätsbezogene Daten der vertragsärztlichen Versorgung für das Portal aufzubereiten. Die gematik GmbH soll die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Versicherte über ihre ePA oder die eRezept-Anwendung Informationen aus dem Gesundheitsportal abrufen können.

Um die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen zu verbessern, wird die bisher unzureichende Kodierung entsprechender Diagnosedaten in den Vergütungssystemen der stationären Versorgung verbessert .

Bis spätestens 2023 wird eine nationale eHealth-Kontaktstelle aufgebaut. Sie sorgt im Rahmen der EU-Zusammenarbeit dafür, dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch grenzüberschreitend nutzen können.


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