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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) verabschiedet. Vor der Schlussabstimmung im Bundestag nahm der Gesundheitsausschuss noch 32 Änderungsanträge auf. Dazu gehören insbesondere die Einführung von Tagesbehandlungen in den Kliniken und einer speziellen sektorengleichen Vergütung sowie die finanzielle Förderung von Pädiatrie- und Geburtshilfestationen mit zusammen 756 Millionen Euro über zwei Jahre. Die Einführung der Tagesbehandlungen soll Kliniken und Personal kurzfristig entlasten. Gleichzeitig erhofft die Regierung sich so auch Einsparungen. Die Arbeit von Hebammen im Krankenhaus soll ab 2025 vollständig über das Pflegebudget bezahlt werden. Weitere Änderungsanträge betreffen Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung und die Umstellung der Kostenerstattung für die Beteiligung der Leistungserbringer an der Telematik-Infrastruktur auf eine Pauschale. Aufgenommen wurde überdies eine Regelung zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Deren Liquidität soll mit 1,6 Milliarden Euro gestützt werden, indem Beitragsanteile 2023 nicht vierteljährlich, sondern komplett zum Jahresende in den Pflegevorsorgefonds abgeführt werden.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 11. August 2022
- Fachanhörung: 23. August 2022
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 14. September 2022
- 1. Lesung Bundestag: 19. Oktober 2022
- 1. Durchgang Bundesrat: 28. Oktober 2022
- Anhörung im Bundestag: 9. November 2022
- 2./3. Lesung Bundestag: 1./2. Dezember 2022
- 2. Durchgang Bundesrat: 16. Dezember 2022
- Inkrafttreten: Tag nach der Verkündung
Eigentlicher Kern des KHPflEG ist die Einführung eines neuen Instrumentes zur Personalbemessung im Krankenhaus. Die zunächst als Übergangslösung gedachte Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus eingesetzt werden. Das BMG wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes und zur Festlegung der Personalbesetzung auf bettenführenden Stationen der Somatik zu bestimmen.
Darüber hinaus will das BMG den Stau bei den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser auflösen – notfalls mit Schiedsstellen. Um zeitnahe Abschlüsse zu gewährleisten, werden die Verhandlungen durch Fristen gestrafft und besser strukturiert. Sollten die Vertragsparteien auf Ortsebene keine Einigung erzielen, werden die Schiedsstellen automatisch tätig werden.
Auch den Verwaltungsaufwand für Krankenhäuser und Krankenkassen will das BMG vereinfachen und schafft dazu die Rechtsgrundlagen, etwa um Aufschläge auf beanstandete Rechnungen von den Krankenkassen im Wege der elektronischen Datenübertragung geltend machen zu können. Darüber hinaus sieht der KHPflRH vor, die Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung zu stärken, und etwa die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Leistungserbringer zu verbessern