Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Der Gesetzentwurf sieht höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) noch im Jahr 2023 vor. So soll der gesetzliche Beitragssatz zum 1. Juli von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent steigen, der für Kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent. Eltern mit mehr als einem Kind werden demnach weniger belastet: Ihr Beitrag würde ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind wieder um 0,25 Prozentpunkte pro Kind gesenkt, so lange das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist. Danach zahlt der Versicherte den Satz von 3,4 Prozent. Im Referentenentwurf betrug die Entlastung je Kind lediglich bei 0,15 Prozentpunkte, hätte aber über das 25. Lebensjahr hinaus gegolten. Mit der Regelung setzt das Ministerium ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Sollte die Liquidität der SPV kurzfristig gefährdet sein, soll die Bundesregierung künftig ohne Zustimmung des Bundesrates den Beitragssatz per Rechtsverordnung anpassen dürfen. Ein dauerhafter Steuerzuschuss zur SPV ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 24. Februar 2023
  • Fachanhörung: 9. März 2023
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 5. April 2023
  • 1. Lesung Bundestag: 27. April 2023
  • Anhörung im Bundestag: 10. Mai 2023
  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Mai 2023
  • 2./3. Lesung Bundestag: 26. Mai 2023
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Im Gegenzug sieht der Entwurf Leistungserhöhungen vor. Das Pflegegeld steigt demnach ab 2024 um fünf Prozent. 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden. Der Referentenentwurf sah ursprünglich vor, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der ambulanten Pflege ab 2024 in einen Jahresbetrag zusammenzuführen, den Pflegebedürftige für ihre Zwecke flexibel einsetzen dürften. Diese Regelung findet sich im Kabinettsentwurf nicht mehr. Arbeitnehmer, die wegen einer akut auftretenden Pflegesituation eines Angehörigen nicht arbeiten können, hätten künftig nicht nur pro Kalenderjahr insgesamt bis zu zehn Arbeitstage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, sondern je pflegebedürftiger Person. Um Pflegebedürftige in Heimen zu entlasten, sollen 2024 die Zuschüsse zu den Eigenanteilen um fünf bis zehn Prozentpunkte steigen.

Die noch im Referentenentwurf vorgesehenen gemeinsamen Modellvorhaben zur Förderung innovativer Ansätze von Kommunen und Kassen wurden im Kabinettsentwurf gestrichen. Die Pflegeversicherung sollte hierfür 50 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen, wenn sich das jeweilige Bundesland beziehungsweise die jeweilige Kommune daran zur Hälfte beteiligt.

Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll Potenziale zur Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden heben. Das bereits laufende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals wird ausgebaut. Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege sollen künftig auch förderfähig sein. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen spätestens ab 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein sowie Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) bekommen, also ein Jahr später als noch im Referentenentwurf geplant.

Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll neu strukturiert und damit übersichtlicher werden. Um mehr Transparenz zu schaffen, sollen unter anderem die Landesverbände der Pflegekassen künftig ihre Landesrahmenverträge zur pflegerischen Versorgung veröffentlichen müssen.

In der stationären Pflege soll die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt und das Förderprogramm von 100 Millionen Euro pro Jahr bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert werden. Ziel ist es, insbesondere die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern.

Die Stellungnahmen des AOK-Bundesverbandes zu den bisherigen Entwürfen

Übersichtsseite des Deutschen Bundestages


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