Pflegestudium-Stärkungsgesetz (PflStudStG)
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 5. April 2023
- Fachanhörung: 4. Mai 2023
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: N.N.
- 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
- 1. Lesung Bundestag: N.N.
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: N.N.
Die Bundesregierung will die akademische Pflegeausbildung auf eine neue Grundlage stellen, die Zahl qualifizierter Pflegefachkräfte erhöhen und die Anerkennung ausländischer Pflege-Abschlüsse erleichtern. Laut dem Referentenentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium soll das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet werden. Hierfür soll die Finanzierung des praktischen Teils in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Ebenso ist eine Regelung geplant, wonach Studierende in der Pflege eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums erhalten, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert werden soll.
Der Bundesrat hatte bereits in seiner letzten Sitzung vor Ostern die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Vergütung der Pflegestudierenden „sehr zeitnah vorzulegen“. Die problemlose Weiterführung bereits begonnener hochschulischer Pflegeausbildungen sollen Übergangsvorschriften sicherstellen. Studierende sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Entwurf sieht zudem die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte durch eine bundesrechtliche Regelung vor.
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf