Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

DigiG

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 5.Juli 2023
  • Fachanhörung: bis 2. August 2023
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Laut Gesetzentwurf  sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten ab dem 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Wer die ePA nicht haben will, müsste aktiv widersprechen (Opt-out-Regel). Die digitale Akte soll zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Labordaten-Befunde verwendet werden.

Versicherte sollen einen Anspruch auf die Digitalisierung alter Patientenakten durch ihre Krankenkasse erhalten.  Der Entwurf beinhaltet zudem die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts, den Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsilen, die Integration von digitalisierten Versorgungsprozessen in die DMP sowie die Verbesserung von Interoperabilität und Cybersicherheit.

Darüberhinaus soll der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)unbefristet  verlängert werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen auszudehnen.

AOK-Stellungnahme zum Referentenentwurf


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