Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Gesundheitskioske, Primärzentren, Gesundheitsregionen: Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Versorgung vor Ort verbessern und sozial benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang zu medizinischen Leistungen verschaffen. Kommunen erhielten mehr Möglichkeiten, „auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren“, heißt es in dem seit Monaten erwarteten Arbeitsentwurf.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 15.Juni 2023 (Arbeitsfassung)
  • Fachanhörung: N.N
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: N.N.
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Lauterbach hatte den deutschlandweiten Aufbau von Gesundheitskiosken bereits im August 2022 angekündigt. Bislang existieren nur einige Modellprojekte. Die Einrichtungen sollen laut Entwurf zu 74,5 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Die privaten Versicherer sollen 5,5 Prozent tragen, den Rest schultern die Kommunen. Der Gesetzentwurf nennt keine konkrete Anzahl. Die Kosten pro Kiosk werden mit rund 400.000 Euro pro Jahr beziffert. Lauterbach sprach 2022 „langfristig“ von 1.000 solcher Stützpunkte. Das Initiativrecht für den Aufbau eines Gesundheitskiosks liegt bei den Kommunen.

Trotz der Kosten für die gesetzlich Krankenversicherten sollen die Kioske nach Vorstellung des Ministeriums letztlich Geld sparen. „Über die Leistungen der Gesundheitskioske in den Bereichen Gesundheitsförderung sowie Prävention und die Beratungsleistungen ergeben sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen mittel- und langfristig Minderausgaben“, heißt es. Zu den Aufgaben der Kioske gehören unter anderem Beratung und Koordinierung von Gesundheitsleistungen und einfache medizinische Routineaufgaben. Leiten soll die Einrichtung eine Pflegefachkraft.

Ergänzt werden die Kioske durch sogenannte Primärversorgungszentren, wo neben der regulären Versorgung durch den Hausarzt auch ältere, gebrechliche Patienten gezielt betreut werden sollen. Dies soll besonders die ländliche Versorgung verbessern. Entstehende Kosten oder Anzahl der Zentren nennt der Entwurf nicht. Zudem erhalten die Kassen die Möglichkeit, mit den Kommunen einen Gesundheitsregionenvertrag zu schließen. „Über solche Verträge können regionale Aspekte stärker betont und Kommunen aufgrund ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besser eingebunden werden“, heißt es zur Begründung.


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