GKV startet mit leichtem Minus ins neue Jahr

(30.06.23) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im ersten Quartal 2023 wieder mit 162 Millionen Euro ins MInus gerutscht. Einnahmen von insgesamt 75,5 Milliarden Euro standen Ausgaben von 75,7 Milliarden Euro gegenüber. Das Jahr 2022 hatten die derzeit 96 Krankenkassen noch mit einem leichten Plus von 452 Millionen Euro abgeschlossen. Lediglich die Innungskrankenkassen und die Landwirtschaftliche Krankenkasse erzielten einen leichten, jeweils zweistelligen Millionen-Überschuss. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem „fast ausgeglichenen Ergebnis“. Mit dem Finanzstabilisierungsgesetz sei es gelungen, den Krankenkassen in einer prekären Finanzlage zu Beginn der Legislaturperiode zu helfen, sagte der SPD-Politiker und versprach: „Unser Ziel bleibt weiterhin, ein hohes Defizit der Kassen zu verhindern, gleichzeitig aber auch die Versicherten nicht über Gebühr zu belasten.“

Das vorläufige Finanzergebnis für das
1. Quartal 2023 nach Kassenarten:

  • AOK: - 57 Millionen Euro
  • Ersatzkassen: - 38 Millionen Euro
  • Betriebskrankenkassen: - 74 Millionen Euro
  • Innungskrankenkassen: + 66 Millionen Euro
  • Knappschaft-Bahn-See: - 71 Millionen Euro
  • Landwirtschaftliche Krankenversicherung (außerhalb RSA): + 12 Millionen Euro

Auf Basis des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde zwar einerseits der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds im Jahr 2022 um zwei Milliarden auf 16,5 Milliarden aufgestockt, im Gegenzug belastete das Gesetz allerdings die Beitragszahler mit der Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpuknte auf 1,6 Prozent erhöht, was sich auf – mitunter auch noch stärker – auf die kasseninidividuellen Zusatzbeiträge niederschlug. Zudem mussten die Krankenkassen nach 2021 auch 2022 ihre Rücklagen abschmelzen, diesmal um 2,5 Milliarden Euro.

Der Gesundheitsfonds verfügte zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von rund 12 Milliarden Euro und verzeichnete im ersten Quartal 2023 saisonbedingt ein Defizit von 3,7 Milliarden Euro, da die Einnahmen unterjährig schwanken und insbesondere im letzten Quartal aufgrund von Jahressonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld höher ausfallen. In diesem Jahr resultiert ein allerdings nicht unerheblicher Teil des Defizit ebenfalls aus den Regelungen des GKV-Finazstabilisierungsgesetzes, die die eine Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve, um die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums im Vergleich zum ersten Quartal 2022 um 6,2 Prozent gestiegen. Verantwortlich für seien die insbesondere die zuletzt – allerdings inflationsbedingt – kräftigen Tariflohnsteigerungen. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 sowie der Abbau der Kurzarbeit gegenüber dem 1. Quartal 2022 wirken sich positiv aus.

Auf der Ausgabenseite verzeichnet das Ministerium ein Plus von insgesamt 4,6 Prozent. Die Leistungsausgaben legten demnach um 5,3 Prozent zulegten, sanken die Verwaltungsksoten um 9,7 Prozent.

 

Ausgaben der GKV im ersten Quartal 2023 in ausgewählten Bereichen

Veränderungsrate je Versicherter gegenüber 2022 in der GKV und der AOK

Ausgaben in Milliarden EuroVeränderungsrate GKVVeränderungsrate AOK
Quelle: BMG, KV-45-Zahlen, 30.06.23
Ärztliche Behandlung11,9910,4-1,2
Zahnärztliche Behandlung3,4141,30,8
Zahnersatz0,958-0,80,2
Arzneimittel12,3331,61,2
Hilfsmittel2,6916,14,8
Heilmittel2,9356,68,1
Krankenhaus22,9376,54,8
Krankengeld4,9276,58,1
Fahrkosten2,1747,94,5
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen0,98910,27,1
Schutzimpfungen0,64113,911,5
Schwangerschaft/Mutterschaft ohne stationäre Entbindung0,372-4,6-4,7
Häusliche Krankenpflege2,2279,510,0
Netto-Verwaltungskosten3,156-10,71,0