Geschichte der GKV-Reformen

Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die Politik darum, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanzierbar zu halten. Finanzierbar bedeutet in erster Linie: Die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkassen zahlen, sollen so niedrig wie möglich sein, um die Lohnnebenkosten der Unternehmen zu begrenzen. Diese Aufgabe haben sich die Parteien auch für die nächsten Jahre gestellt.

Den Auftakt gesetzgeberischer Eingriffe machte 1977 das Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz. Ziel war die so genannte Beitragssatzstabilität. Dazu wurden - wie auch im nachfolgenden Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz 1982 sowie in den beiden Haushaltsbegleitgesetzen 1983 und 1984 - vorrangig die Zuzahlungen der Patienten erhöht. Die Beitragssatzstabilität hat bis zu den jüngsten Reformen Priorität. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 wurde die GKV auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit startet die "Geschichte der Reformen".

Weitere Informationen zu gesetzlichen Änderungen und deren jeweilige Bedeutung für Versicherte, Krankenkassen und Leistungsanbieter bietet die Reformdatenbank.

Überblick über die wichtigsten Reformvorhaben: