Seit 2007 erhalten die Krankenkassen von den Apotheken auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einen sogenannten Apothekenabschlag als Rabatt. Dieser wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ausgehandelt. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 2015 wurde der Abschlag auf 1,77 Euro festgeschrieben. Für andere als Fertigarzneimittel beträgt der Rabatt fünf Prozent des Abgabepreises. Der Rabatt setzt voraus, dass die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen von der Krankenkasse beglichen wird.