Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) zu Themen der Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Die AkdÄ informiert die Ärzteschaft regelmäßig über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz). Die AkdÄ veranstaltet und wirkt an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen mit.
Die Kommission hat bis zu 40 ordentliche und rund 140 außerordentlichen Mitglieder aus allen Gebieten der Medizin und Pharmazie. Alle Mitglieder der Kommission führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.