Jahresbudgets für Arznei- und Heilmittel gab es von 1993 bis 2001. Die Budgets stellten eine Obergrenze für die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arznei- und Heilmittel dar. Sie wurden regional und zeitweise auch sektoral zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung für das jeweils folgende Kalenderjahr vereinbart. Bei Überschreitung waren die Kassenärztlichen Vereinigungen zum Ausgleich verpflichtet. Die Jahresbudgets wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 mit dem Ziel der Beitragssatzstabilisierung eingeführt und durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) 2001 wieder abgeschafft. Seit 2002 werden auf Landesebene zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich Richtgrößen für die Arznei- und Heilmittelausgaben sowie Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele gemeinsam und einheitlich vereinbart. Die jährlichen Anpassungen richten sich unter anderem nach der Zahl und der Alterstruktur der Versicherten, der Preisentwicklung und Kriterien der Wirtschaftlichkeit.
Der Anspruch des einzelnen Versicherten wurde durch die Richtgrößen nicht begrenzt, da sie der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dienen. Kritiker argumentierten häufig, dass Patienten Leistungen vorenthalten würden.