Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine Approbation voraus, deren Einzelheiten wie zum Beispiel das Studium in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt sind. Ärzte sind als Pflichtmitglieder in Ärztekammern zusammengeschlossen. Für die Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zusätzlich die Zulassung als Vertrags(zahn)arzt erforderlich.