Durch die Vernetzung von Arztpraxen sollen gewachsene Strukturen der Versorgung (unter anderem Haus- und Fachärzte, ambulante Pflegedienste, nichtärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser, Apotheken, Notdienste) genutzt und zu einer kooperativen Versorgungsinfrastruktur zusammengeführt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden Arztnetze als neue Formen ambulanter Versorgung insbesondere im Rahmen von Modellvorhaben und Strukturverträgen gegründet.
Die gesetzlichen Krankenkassen streben mit der Unterstützung dieser neuen Organisationsformen Qualitätsverbesserungen und eine erhöhte Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung an. Viele Vertragsärzte sehen in Arztnetzen Wege zu einer erhöhten Praxiseffizienz.
Ziele und Instrumente solcher Arztnetzwerke sind:
Im Rahmen der Integrierten Versorgung können Krankenkassen seit 2004 auf der Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes Direktverträge mit Arztnetzen schließen.