Arztnetz/Arztnetzwerk

Durch die Vernetzung von Arztpraxen sollen gewachsene Strukturen der Versorgung (unter anderem Haus- und Fachärzte, ambulante Pflegedienste, nichtärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser, Apotheken, Notdienste) genutzt und zu einer kooperativen Versorgungsinfrastruktur zusammengeführt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden Arztnetze als neue Formen ambulanter Versorgung insbesondere im Rahmen von Modellvorhaben und Strukturverträgen gegründet.

Die gesetzlichen Krankenkassen streben mit der Unterstützung dieser neuen Organisationsformen Qualitätsverbesserungen und eine erhöhte Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung an. Viele Vertragsärzte sehen in Arztnetzen Wege zu einer erhöhten Praxiseffizienz.

Ziele und Instrumente solcher Arztnetzwerke sind:

  • die Erhöhung der Therapieeffizienz, zum Beispiel durch Koordination mit ambulanten Pflegediensten, Rettungsleitstellen, Apotheken
  • die verbesserte Kommunikation und Kooperation der behandelnden Ärzte, zum Beispiel durch Patientenbegleitbriefe und erweiterte Falldokumentationen sowie Patienteninformationen,
  • effektives und systematisches Qualitätsmanagement verbesserte Qualitätskontrolle und -sicherung, zum Beispiel durch Qualitätszirkel, Leitlinien und Netzkonferenzen,
  • Übernahme von Budgetverantwortung durch die Netzärzte für die Gesundheitsversorgung der Netzversicherten (Arzneimittel, Krankenhauseinweisungen) sowie
  • die Ausweitung der ambulanten Versorgung und Präsenz unter anderem durch Anlaufpraxen, erweiterte Praxisöffnungszeiten und Bereitschaftsdienste, die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen und Selbsteinweisungen, und eine erhöhte Praxiseffizienz durch die gemeinsame Nutzung medizinischer Geräte und durch gemeinsamen Praxiseinkauf.

Im Rahmen der Integrierten Versorgung können Krankenkassen seit 2004 auf der Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes Direktverträge mit Arztnetzen schließen.