Ein Amtsarzt ist ein Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen. Einsatzort des Amtsarztes ist eine der Landes-, Bundes- oder unteren Gesundheitsbehörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, beispielsweise das Gesundheitsamt.
Die Weiterbildung zum Amtsarzt erfolgt nach der Approbation und dauert fünf Jahre. Die Inhalte der Weiterbildung sind sowohl durch staatliche Verordnungen als auch durch die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammern geregelt.