Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)

Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) ist das regelhaft zweimal im Jahr tagende Gremium, in dem die Leiterinnen und Leiter der Gesundheitsabteilungen aller Länder mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit zusammenkommen. Ihre Aufgabe ist die fachliche Beobachtung und Bewertung gesundheitspolitischer Themen. Ferner werden auch Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft diskutiert. Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) gehören insbesondere folgende Aufgaben dazu (vgl. 70. GMK vom 20./21. November 1997):

  • Beratung und Koordinierung von länderübergreifenden fachlichen Themen der Gesundheitsversorgung.
  • Umsetzung der im Rahmen der Konferenzen der GMK gefassten Beschlüsse.
  • Fachliche Beratung und Aufarbeitung von für die GMK relevanten Themen und Vorlage von Beschlussvorschlägen für die Amtschefkonferenz der Landesgesundheitsministerien.
  • Steuerung und Betreuung der Arbeitsgruppen der AOLG.

Die AOLG hat derzeit zehn Arbeitgruppen, in denen spezifische Themen beraten werden:

Die AOLG ist die Nachfolgeorganisation der bereits unmittelbar nach Kriegsende gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB), die von der 70. GMK vom 20./21.Novemer 1997 reorganisiert und in die AOLG überführt wurde.