Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen können zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege sowohl im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Sozialen Pflegeversicherung Maßnahmen veranlassen. Hier stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
Die Praxis zur Überprüfung von Klinikabrechnungen hat der Gesetzgeber mit dem MDK-Reformgesetz neu geregelt. Seit dem Jahr 2021 orientiert sich etwa die Prüfquote an den Prüfergebnissen des vorvergangenen Quartals. Nur wenn bei einer Klinik ein begründeter Verdacht auf systematisch überhöhte Abrechnungen besteht, ist die Krankenkasse bei diesem Krankenhaus auch nach Erreichen der Prüfquote zu weiteren Prüfungen befugt. Für fehlerhafte Abrechnungen müssen Krankenhäuser erstmals eine Strafgebühr zahlen. Ergibt die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst keine Mängel, erhält das geprüfte Krankenhaus von der prüfenden Krankenkasse hingegen eine Aufwandspauschale als Entschädigung.
Zuletzt aktualisiert: 15-02-2023