Der Belegarzt ist ein nicht in einem Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten in sogenannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses nutzen, erhält aber keine Vergütung durch das Krankenhaus. Voraussetzungen für die Arbeit als Belegarzt sind zum einen die Gestattung durch das Krankenhaus, zum anderen die Anerkennung als Belegarzt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab zulasten der Gesamtvergütung mit seiner KV ab. Seit 2005 werden für Belegpatienten gesonderte Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart. Das Belegarztwesen dient der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und spart Kosten, weil unnötige Mehrfachuntersuchungen entfallen. Bei Hebammen gibt es entsprechend die Stellung der Beleghebamme.