Berufsordnung, ärztliche

Alle (zahn)ärztlichen Berufspflichten werden in der Berufsordnung durch die Ärzte- und Zahnärztekammern auf Landesebene verbindlich geregelt. Sie orientieren sich an der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Muster-Berufsordnung. Diese hat die Funktion, durch Empfehlungen an die Ärztekammern als Normgeber der Berufsordnungen bundesweit einheitliche Regelungen auf dem Gebiet des allgemeinen Berufsrechts zu gewährleisten. Neben der Festlegung von Berufspflichten dient die Berufsordnung auch dem Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren sowie berufswürdiges Verhalten zu fördern. Die Berufsordnungen regeln unter anderem:

Bundesärztekammer