Der Arbeitgeber kann für einen oder mehrere Betriebe eine Betriebskrankenkasse (BKK) errichten, wenn in diesen Betrieben regelmäßig mindestens 1.000 Versicherungspflichtige beschäftigt sind und ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist. Davon ausgenommen sind durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) seit dem 1. Januar 2004 Betriebe von zugelassenen Leistungserbringern und ihren Verbänden. Damit wird verhindert, dass in der Selbstverwaltung der BKK Vertragspartner der Krankenkasse als Selbstverwalter tätig werden, die den Grundsatz der "Gegnerfreiheit" im Verhältnis zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer gefährden würde.
Das seit 1996 geltende Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat den Charakter von BKKs grundlegend verändert. Bis dahin waren sie die Pflichtkasse für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs. Arbeiter hatten nicht die Alternative, zum Beispiel Mitglied der AOK zu werden, während Angestellte des gleichen Betriebs in eine Ersatzkasse wechseln konnten. Das wurde mit dem Krankenkassenwahlrecht geändert. Außerdem wurde der Unternehmensbezug der BKKs gelockert, indem durch eine satzungsmäßige Öffnung auch Betriebsfremde die BKK wählen konnten. Zudem können sich Betriebskrankenkassen verschiedener Arbeitgeber freiwillig zusammenschließen, und geöffnete BKKs können auch unabhängig vom ursprünglichen Betrieb, etwa nach dessen Schließung, selbstständig weiterbestehen (sogenannte virtuelle BKKs). Die Zahl der BKKs sinkt durch Fusionen fortlaufend. Gab es 1996 noch 532 BKKs, so waren es am 1. Februar 2016 nur noch 93, von denen mehr als zwei Drittel regional oder bundesweit für alle GKV-Mitglieder geöffnet sind.
Die BKKs sind in vier Landesverbänden zusammengeschlossen, die auf regionaler Ebene Aufgaben im Rahmen der Landesausschüsse wahrnehmen: Bayern, Mitte, Nordwest und Süd. Im Januar 2013 wurde der BKK-Bundesverband aufgelöst. Seine Aufgaben hat der BKK-Dachverband übernommen, dessen Mitglieder 72 Betriebskrankenkassen und vier BKK-Landesverbände sind. Der BKK-Dachverband übernimmt wie der AOK-Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen Serviceaufgaben für seine Mitgliedskassen.
Zuletzt aktualisiert: 2022-03-15