In der Sozialversicherung beziehen sich wichtige Grenzwerte auf die Bezugsgröße, in der Krankenversicherung zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die Bezugsgröße berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung (durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten) im vorvergangenen Kalenderjahr. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich die Bezugsgröße West, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Werte unterschiedlich.